Das Lehramtsstudium stellt die erste Phase der Lehrerbildung dar. Die Studierenden werden mit für Unterricht und Erziehung wichtigen theoretischen Grundlagen und Forschungsergebnissen bekannt gemacht und befähigt, wissenschaftliche Untersuchungs- und didaktische Vermittlungsverfahren sachgerecht und praxisorientiert anzuwenden. Sie sollen im Studium wissenschaftliche und fachpraktische Grundlagen zum musikpädagogisch begründetem Handeln in Unterricht und Erziehung erwerben und zur Organisation eines eigenständigen lebenslangen Lernens motiviert und befähigt werden.
Das Studium verbindet die erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studienanteile. Die Studierenden erwerben dabei eine kreative Kompetenz im Umgang mit den vielfältigen Erscheinungsformen der Musik, gewinnen authentische praktische Musikerfahrungen und entwickeln individuelle Wahrnehmungs- und Realisierungsformen. Das didaktische Prinzip des offenen, handlungsorientierten und ästhetischen Lernens soll zum Fachunterricht und zum Unterricht in fächerübergreifenden Lernsituationen befähigen.
Im Rahmen des Studiums können folgende Hauptfächer studiert werden:
Klavier, Orgel, Keyboards, Gitarre, E-Gitarre, Akkordeon, Gesang, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Klassisches Schlagzeug, Drumset, Percussion, Mallets, Harfe, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, E-Bass, Improvisierte Liedbegleitung (auf einem der Instrumente Klavier, Gitarre oder Akkordeon).
Hinweis: Sollte ein anderes Erstfach, als die hier aufgeführten Hauptfächer gewünscht sein, so wenden Sie sich bitte zur Information und Beratung an den Ausbildungsdirektor Lehramt, Herrn Prof. Ralph Abelein.
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt.
- aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
- vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
- Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
- bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
- für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
- Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
- Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...
*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).
Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Die Eignungsprüfung besteht aus sechs Prüfungsteilen
- Instrumentales oder vokales Erstfach (ca. 10 min; Schlagzeug ca. 20 min)
- Harmonieinstrument (Klavier oder Gitarre oder Akkordeon, ca. 8 min)
- Gesang und Sprechen (ca. 5 min)
- Hörfähigkeit (schriftlich: ca. 40 min, mündlich: ca. 10 min)
- Musiktheorie (ca. 60 min)
- Gruppenleitung (ca. 10 min)
Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet. Als „bestanden“ wird die Eignungsprüfung bewertet, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 13 von 25 Punkten erreicht werden.
(Prüfungsdauer: ca. 10 Minuten; Schlagzeug: ca. 20 Minuten)
Als Erstfach (instrumental oder vokal) wählen Sie eines der im Folgenden aufgeführten Fächer:
Klavier, Orgel, Keyboards, Gitarre, E-Gitarre, Akkordeon, Gesang, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Klassisches Schlagzeug, Drumset, Percussion, Mallets, Harfe, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, E-Bass, Improvisierte Liedbegleitung (auf einem der Instrumente Klavier, Gitarre oder Akkordeon).
Ausführlichere Informationen zu den Prüfungsinhalten
Die Prüfungsinhalte und Anforderungen für das Erstfach Improvisierte Liedbegleitung (Klavier oder Gitarre oder Akkordeon) entnehmen Sie bitte instrumentenspezifisch.
Anforderungen und Beispielaufgaben für die Eignungsprüfung
Anforderungen für die Eignungsprüfung
(Prüfungsdauer: ca. 8 Minuten)
Auf dem gewählten Harmonieinstrument ist folgendes vorzutragen:
- ein leichtes Stück (entfällt, falls das gewählte Harmonieinstrument mit dem instrumentalen Erstfach identisch ist)
- Spiel elementarer Begleitformeln (entfällt, falls das Erstfach Improvisierte Liedbegleitung gewählt wird)
- einfaches Liedbegleitspiel zum eigenen Gesang (entfällt, falls als Erstfach improvisierte Liedbegleitung gewählt wird)
Mögliche Harmonieinstrumente sind Klavier, Gitarre und Akkordeon.
(Prüfungsdauer: ca. 5 Minuten)
Gesang ist für Bewerberinnen und Bewerber mit instrumentalem Erstfach verpflichtend.
Inhaltliche Anforderungen:
- Vortrag eines begleiteten Stücks nach freier Wahl
- Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung
- Sprechen: Vortrag eines vorbereiteten Gedichtes oder Prosatextes nach freier Wahl
Qualitative Anforderungen:
- ausreichende stimmliche Disposition als Voraussetzung für die musikpädagogische Arbeit
- Ausbildungsfähigkeit der Stimme
- Fähigkeit zu vokaler Gestaltung
Eine Klavierbegleitung wird gestellt (nicht jedoch eine Gitarrenbegleitung). Die Noten für die Klavierbegleitung müssen mitgebracht werden. Auf Wunsch darf die Bewerberin / der Bewerber eine eigene Begleiterin / einen eigenen Begleiter (Klavier oder Gitarre) mitbringen oder sich selbst begleiten (Klavier oder Gitarre).
(Prüfungsdauer: schriftlich ca. 40 Minuten; mündlich ca. 10 Minuten)
Der schriftliche Test besteht aus zwei Teilen: dem Hörfähigkeitstest (1) – ca. 40 Minuten – und, nach einer kurzen Pause, den freiwilligen Einstufungsaufgaben (2) – ca. 25 Minuten.
Hörfähigkeitstest
- In einem schriftlichen Test hat die Bewerberin oder der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische und harmonische Zusammenhänge sowie Einzelintervalle und Einzelakkorde hörend zu erkennen (vgl. Mustertest).
- Bei einem schriftlichen Ergebnis zwischen 8 und 13 Punkten (von maximal 25 Punkten) wird der schriftliche Test durch einen mündlichen Test ergänzt.
- Unabhängig vom schriftlichen Ergebnis wird die Blattsingfähigkeit bei allen Kandidaten geprüft.
Einstufungsaufgaben:
- Die Teilnahme an den Einstufungsaufgaben ist freiwillig. Sie haben keinerlei Einfluss auf das Bestehen des Hörfähigkeitstests. Sie dienen ausschließlich der sinnvollen Einteilung in Hörkurse auf unterschiedlichen Niveaus, wenn das Studium aufgenommen wird (vgl. Mustertest).
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
(Prüfungsdauer: ca. 60 Minuten)
In einer schriftlichen Prüfung sollen Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeitet werden (vgl. Musterklausur):
- Dur-, Moll- und Kirchentonleitern, Intervalle, Akkorde (Dreiklänge und Septakkorde) in verschiedenen Stellungen (Violin- und Bassschlüssel)
- Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz.
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
(Prüfungsdauer: ca. 10 Minuten)
Diese Prüfung ist eine praktische Prüfung. Die Kandidatin oder der Kandidat erarbeitet ein selbst ausgewähltes und vorbereitetes Stück oder Lied oder eine Improvisation nach einer Vorlage mit einer Gruppe. Möglich sind beispielsweise Kanon, rhythmisches Warmup, Bewegungslied, Sprechstück, Choral, Volkslied etc. Die Ausführung kann vokal und/oder instrumental und/oder mit Körperinstrumenten erfolgen. Vor Ort stehen Instrumente wie z.B. Klavier, Drumset, div. Percussion-Instrumente und Stabspiele zur Verfügung.
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
[134/2023, 27.06.2023]
Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) stellt die Goethe-Universität auf ihrer Website bereit. Lehramtsstudierende sollten sich neben dem fachspezifischen Anhang unbedingt auch mit der SPoL vertraut machen, da sie übergreifende Regelungen enthält.