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Lehramt Musik für Gymnasien (L3)
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Probe des Collegium Musicum (Orchester der Lehramtsstudierenden), Musiker*innen und Dirigent auf der Bühne.
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Hansjörg Rindsberg
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Eine Studentin im roten Pulli steht vor einer Tafel mit Notenlinien und erläutert etwas, dabei gestikuliert sie mit den Händen.
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Lena Bils
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Dirigentin beugt sich über ein Notenpult.
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Johannes Berger
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Christoph Roßmann
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Roger Treece in einem Workshop, in der linken Hand hält er ein Mikrofon.
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Tayfun Selcuk
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Studium & Berufsfeld
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Die werdenden Schulmusiker*innen werden als Pädagog*innen, als Wissenschaftler*innen und nicht zuletzt als Künstler*innen qualifiziert, die ihr Fach beherrschen und weitergeben möchten.

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Das Studium bietet die Verbindung von Theorie und Praxis sowie die Erfahrung möglichst vieler musikalischer Formen und Stile aus Geschichte und Gegenwart. Die Studienordnung thematisiert deshalb klassische und populäre Musik, historische und aktuelle Musikkulturen, solistische und Ensemblearbeit, Lern- und Darstellungsmethoden, Musik für Kinder und Erwachsene, intra- und interkulturelle Aspekte sowie interdisziplinäre Zugangsweisen. Der Bezug zum späteren Berufsfeld wird durch Schulpraktika und schulbezogene Lehrangebote hergestellt.

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Zur Ausbildung gehört auch, die Bedeutung und Notwendigkeit von Musik als eines Grundbestandteils aller Kultur zu beschreiben, ihre Bedingungen, Folgen und Wirkung zu analysieren und zu reflektieren, die Leistung von Lehrkräften, Schülerinnen, Schülern sowie Kritikerinnen und Kritikern zu evaluieren und, soweit erforderlich, zu beeinflussen. Das Lehrangebot soll breites musikalisches Lernen, Verstehen und Können ermöglichen; die Ansätze greifen dabei ineinander, um dem Ideal denkender und selbstkritischer Musikerinnen, Musiker sowie Pädagoginnen und Pädagogen nahezukommen.

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Im Rahmen des Lehramtsstudiums L3 können folgende Hauptfächer studiert werden:

Akkordeon, Blockflöte, Fagott, Gesang, Gitarre, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Trompete, Tuba, Viola, Violine und Violoncello 

...und für populäre Musik:

Drumset, E-Bass, E-Gitarre, Flöte, Gesang, Gitarre, Keyboards, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Mallets, Percussion, Posaune, Saxophon, Trompete und Violine

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Zahlen und Fakten
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9 Semester (einschließlich Prüfungssemester Staatsexamen)
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zum Wintersemester und zum Sommersemester
Faktenbezeichnung
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Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien, Fachrichtung Musik
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Zahlen und Fakten
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Termine & Fristen
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Termine & Fristen
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*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.

WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

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Voraussetzungen
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Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Diese wird in der Eignungsprüfung festgestellt.

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Bewerbung
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Online-Bewerbung
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Das Bewerbungsportal ist nur innerhalb des Bewerbungszeitraums freigeschaltet. Wenn Sie sich bereits beworben haben, können Sie den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung im Online-Portal nachverfolgen.

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Checkliste: Dokumente & Nachweise
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  1. aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
  2. vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
  3. Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
  4. bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
  5. für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
  6. Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
  7. Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...

*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.  

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Anmeldegebühr
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Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.

Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).

Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.

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Was brauche ich für die Bewerbung?
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Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

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Eignungsprüfung
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Die Eignungsprüfung besteht aus 7 Prüfungsteilen:

  1. Instrumentales oder vokales Hauptfach (ca. 15 Minuten, Schlagzeug ca. 20 Minuten)
  2. Pflichtfach Klavier (ca. 10 Minuten)
  3. Pflichtfach Gesang und Sprechen (Gesang ca. 7 Minuten, Sprechen ca. 3 Minuten)
  4. Hörfähigkeit (schriftlich ca. 60 Minuten, mündlich ca. 10 Minuten)
  5. Musiktheorie/ Musikalische Allgemeinbildung (schriftlich, ca. 90 Minuten)
  6. Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
  7. Improvisierte Liedbegleitung (ca. 10 Minuten)

Bewertet wird nach einer Skala mit maximal 25 Punkten. Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil mindestens 13 Punkte erreicht werden. Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet.

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1. Instrumentales oder vokales Hauptfach
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(ca. 15 Minuten - Schlagzeug, Drumset, Percussion, Mallets: ca. 20 Minuten)

1.1. Klassische Ausrichtung
Mögliche Hauptfächer sind:
Klavier, Orgel, Gitarre, Akkordeon, Gesang, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott,  Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Schlagzeug, Harfe, Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass

1.2. Populäre Musik
Mögliche Hauptfächer sind:
Klavier, Keyboards, Gitarre/E-Gitarre, Kontrabass/E-Bass, Gesang, Flöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune, Violine, Drumset, Percussion, Mallets

Maßgeblich für die Bewertung ist die Fähigkeit zu angemessener musikalischer Gestaltung.

Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptfächern aus der Populären Musik haben folgende Möglichkeiten für die Begleitung ihrer Vorträge:

  • Begleitung durch eine studentische Band (vorherige Absprache notwendig)
  • Begleitung durch mitgebrachte Musikerinnen und Musiker
  • mitgebrachtes Playalong anstelle einer Live-Begleitung

Das geforderte klassische Werk wird, falls nötig, von einer/einem Korrepetitor/in der HfMDK begleitet.

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2. Pflichtfach Klavier bzw. Instrumentales Pflichtfach
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(ca. 10 Minuten)

2.1. Klassische Ausrichtung
Klavier ist Pflichtfach für diejenigen, die sich im Hauptfach für ein Zupf-, Streich- oder Blasinstrument, Schlagzeug, Akkordeon oder Gesang entschieden haben.

Auf dem Klavier soll Folgendes vorgetragen werden:

  • zwei leichtere Stücke aus verschiedenen Stilepochen
  • Tonleitern einzeln in beiden Händen (Dur sowie Moll harmonisch und melodisch)

Der Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Stücke sollte sich in etwa an folgenden Werken orientieren:

  • J.S. Bach: zweistimmige Invention (z.B. c-Moll, a-Moll)
  • L. v. Beethoven: Bagatellen op. 119 (z.B. Nr. 1)
  • R. Schumann: „Album für die Jugend“ (z.B. „Winterzeit“ I und II, „Erinnerung“)
  • B. Bartók: Sonatine
  • C. Debussy: „Jimbo´s Lullaby“ (aus „Children´s Corner“)

2.2. Populäre Musik
Klavier ist Pflichtfach für diejenigen, die sich im Hauptfach für Gitarre/E-Gitarre, Kontrabass/E-Bass, Gesang, ein Blasinstrument, Violine, Drumset, Percussion oder Mallets entschieden haben.

Auf dem Klavier soll Folgendes vorgetragen werden:

  • Zwei leichtere Stücke aus verschiedenen Stilepochen (Barock, Wiener Klassik, Romantik oder 20./21. Jahrhundert) oder ein leichteres Stück aus dem Stilspektrum Populäre Musik und ein leichteres Stück aus dem klassischen Klavierrepertoire (Barock, Wiener Klassik, Romantik)
  • Tonleitern einzeln in beiden Händen (Dur sowie Moll harmonisch und melodisch)
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3. Pflichtfach Gesang und Sprechen
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(ca. 10 Minuten). Dieser Prüfungsteil entfällt, wenn Gesang als Erstfach gewählt wird.

Die Prüfung umfasst:

  • Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung
  • Vortrag eines Kunstlieds oder eines Songs aus dem Bereich Populäre Musik
  • Sprechen: Vortrag eines vorbereiteten Gedichts oder Prosatexts nach freier Wahl

Beim Gesangsvortrag sollen eine gesunde Stimme, deren Ausbildungsfähigkeit und die Fähigkeit zu elementarer vokaler Gestaltung erkennbar sein.

Eine Klavierbegleitung wird gestellt, die Noten müssen mitgebracht werden. Auf Wunsch kann die Bewerberin bzw. der Bewerber auch sich selbst am Klavier begleiten oder eine eigene Begleiterin bzw. einen eigenen Begleiter mitbringen.

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4. Hörfähigkeit
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(schriftlich ca. 60 Minuten, mündlich: Blattsingen und eventuell weitere mündliche Höraufgaben max. 10 Minuten)

  • In einem schriftlichen Test ist die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.
  • Blattsingen wird im Rahmen einer mündlichen Prüfung geprüft.
  • Um zusätzliche Höraufgaben erweitert (ca. 10 Minuten) wird diese Prüfung, wenn die Bewertung des schriftlichen Tests zwischen 8 und 13 Punkten liegt.
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EP Hö Mu - A.pdf (224.86 KB)
Beschreibung

Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.

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EP Hö Lö - A.pdf (420.31 KB)
Beschreibung

Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.

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Im Video erklärt
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5. Musiktheorie / Musikalische Allgemeinbildung
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(schriftlich ca. 90 Minuten)

In dieser Prüfung werden Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeitet:

1. Bestimmen und Bilden von Intervallen und Tonleitern (einschließlich Kirchentonleitern, Dur- und
Mollpentatonik sowie Bluestonleiter)
2. Bestimmen und Bilden von Akkorden und Akkordfortschreitungen
3. Weiterführen von Akkorden im Sinn einer Kadenz
4. Stiltypische Harmonisierung einer Bluesform
5. Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz
6. Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter.

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Beschreibung

Für den Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (L3)

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Für den Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (L3)

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6. Gruppenleitung
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(ca. 10 Minuten)

In diesem Prüfungsteil erarbeitet die Bewerberin oder der Bewerber mit einer Gruppe aus Studierenden sowie Mitbewerberinnen und Bewerbern ein selbst ausgewähltes und vorbereitetes

  • Stück
  • oder Lied
  • oder eine Improvisation nach einer Vorlage.

Die Ausführung kann

  • vokal
  • und/oder instrumental
  • und/oder mit Körperinstrumenten (Bodypercussion) erfolgen und gegebenenfalls
  • Tanz
  • oder Bewegung einschließen.

Möglich sind beispielsweise

  • Kanon
  • rhythmisches Warm-up
  • Bewegungslied
  • Sprechstück
  • Choral
  • Volkslied etc..

Vor Ort stehen Instrumente wie z.B. Klavier, Drum-Set, diverse Percussion-Instrumente und Stabspiele zur Verfügung.

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7. Improvisierte Liedbegleitung
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(ca. 10 Minuten)

Die Prüfung findet am Klavier statt und beinhaltet folgende Bereiche:

  • Kadenzspiel
  • Liedbegleitspiel und (ggf.) Improvisation
  • Melodieharmonisation
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Anforderungen und Beispielaufgaben für die Eignungsprüfung

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Hilfe gesucht?
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Für die Vorbereitung auf die Eignungsprüfung im Fach Improvisierte Liedbegleitung stellen wir Ihnen Musteraufgaben und Beispiellösungen zur Verfügung.

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[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]

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Studien- und Prüfungsordnung
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Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

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Beschreibung

[133/2023, 27.06.2023]

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Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) stellt die Goethe-Universität auf ihrer Website bereit. Lehramtsstudierende sollten sich neben dem fachspezifischen Anhang unbedingt auch mit der SPoL vertraut machen, da sie übergreifende Regelungen enthält.

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Fragen & Kontakt
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Fachliche Beratung
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Fragen zur Online-Bewerbung?
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📞 +49(0)69154007330

Telefonische Sprechzeiten im Studierendensekretariat:

  • Di und Do von 10-12 Uhr
  • Mo und Fr von 13-15 Uhr

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

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