Das Studium verbindet erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studienanteile. Die Studierenden erwerben dabei eine kreative Kompetenz im Umgang mit den vielfältigen Erscheinungsformen der Musik, gewinnen authentische Musiziererfahrungen und entwickeln individuelle Wahrnehmungs- und Realisierungsformen. Das didaktische Prinzip des offenen, handlungsorientierten und ästhetischen Lernens soll zum Fachunterricht und zum Unterricht in fächerübergreifenden Lernsituationen befähigen.
Fachdidaktik in der Grundschule
Das Lehramtsstudium stellt die erste Phase der Lehrerbildung dar. Die Studierenden werden mit für Unterricht und Erziehung wichtigen theoretischen Grundlagen und Forschungsergebnissen bekannt gemacht und befähigt, wissenschaftliche Untersuchungs- und didaktische Vermittlungsverfahren sachgerecht und praxisorientiert anzuwenden. Sie sollen im Studium wissenschaftliche und fachpraktische Grundlagen zum musikpädagogisch begründeten Handeln in Unterricht und Erziehung erwerben und zur Organisation eines eigenständigen lebenslangen Lernens motiviert und befähigt werden.
Im Rahmen des Studiums sind folgende Erstfächer wählbar:
- Gesang
- Gitarre
- Klavier
- Akkordeon
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Die Zulassung zum Studium setzt neben der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung voraus. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt. Der Prüfungsteil „Künstlerischer Vortrag“ kann im Gesang oder auf einem frei wählbaren Instrument abgelegt werden.
- aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
- vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
- Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
- bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
- für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
- Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
- Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...
*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).
Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Die Eignungsprüfung für Musik als KURZFACH besteht aus zwei Prüfungsteilen (Erläuterungen siehe unten)
- Künstlerischer Vortrag (5-10 Minuten)
- Gespräch mit der Prüfungskommission (ca. 5 Minuten)
In jedem Prüfungsteil müssen mindestens 13 von 25 Punkten erzielt werden. Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet.
Für den künstlerischen Vortrag kann das Instrument frei gewählt werden. Auch Gesang ist möglich. Der Schwierigkeitsgrad der Stücke soll dem individuellen Ausbildungsstand entsprechen. Maßstäbe für die Bewertung sind die Fähigkeit zu angemessener musikalischer Gestaltung und die Stabilität des Vortrags. Erfolgt der Künstlerische Vortrag im Fach Gesang, wird auch die Ausbildungsfähigkeit der Stimme und die Fähigkeit zu vokaler Gestaltung geprüft.
Auf Wunsch kann eine Klavierbegleitung von der Hochschule gestellt werden. Bei Gesang ist es möglich, sich selbst zu begleiten.
Im Gesprächmit der Prüfungskommission sollen und können die bisherigen musikalischen Erfahrungen der Bewerber*innen sowie die Beweggründe für das Studium des Fachs Musik thematisiert werden.
Die Eignungsprüfung für Musik als LANGFACH besteht aus sechs Prüfungsteilen (Erläuterungen siehe unten)
- Harmonieinstrument (ca. 10 Minuten)
- Gesang (ca. 5 Minuten)
- Ein weiterer instrumentaler oder vokaler Vortrag (ca. 10 Minuten)
- Gruppenleitung (ca. 10 Minuten)
- Hörfähigkeit (schriftlich: ca. 45 Minuten, mündlich: ca. 10 Minuten)
- Musiktheorie (schriftlich: ca. 60 Minuten)
Ein kurzes Gespräch der Kommission mit der Bewerberin oder dem Bewerber rundet die Prüfung ab.
Die Reihenfolge der Prüfungsteile kann variieren.
In jedem Prüfungsteil müssen mindestens 13 von 25 Punkten erzielt werden. Alle Prüfungsteile werden gleich gewichtet.
Mögliche Harmonieinstrumente sind Klavier, Gitarre und Akkordeon. Die Prüfung umfasst:
- den Vortrag eines leichten Stückes
- das Spiel elementarer Begleitformeln
- einfaches Liedbegleitspiel zum eigenen Gesang
- Vomblattspiel eines einfachen Stücks oder einer Melodie
Der „Vortrag eines leichten Stückes“ im Prüfungsteil „Harmonieinstrument“ entfällt, wenn der umfangreiche „weitere instrumentale oder vokale Vortrag“ (s.u.) auf demselben Instrument absolviert wird (Klavier, Gitarre oder Akkordeon).
Mögliche Harmonieinstrumente sind Klavier, Gitarre und Akkordeon.
Hören Sie sich hier Beispiele zu den Anforderungen im Spiel elementarer Begleitformeln (metrisierte Kadenzen) an.
Die Prüfung umfasst:
- den Vortrag eines Liedes mit Begleitung
Der Vortrag muss instrumental live begleitet werden. Auf Wunsch kann eine Klavierbegleitung von der Hochschule gestellt werden. Sich selbst zu begleiten, ist ebenfalls möglich. Playbacks sind nicht zugelassen. - den Vortrag eines Volkslieds ohne Begleitung.
Beim Vortrag der Lieder soll eine gesunde Stimme, deren Ausbildungsfähigkeit und die elementare Fähigkeit zu vokaler Gestaltung erkennbar sein.
Der Prüfungsteil „Vortrag eines Liedes mit Begleitung“ entfällt, wenn Gesang als Fach des umfangreicheren „weiteren instrumentalen oder vokalen Vortrags“ (s.u.) gewählt wird.
Für den weiteren instrumentalen oder vokalen Vortrag kann das Instrument frei gewählt werden. Auch Gesang oder eines der Harmonieinstrumente (Klavier, Gitarre oder Akkordeon) sind möglich.
Die Prüfung umfasst:
- den Vortrag zweier Stücke unterschiedlichen Charakters aus unterschiedlichen Epochen oder Stilbereichen.
Der Schwierigkeitsgrad der Stücke soll dem individuellen Ausbildungsstand entsprechen. Maßgeblich für die Bewertung sind die Fähigkeit zu angemessener musikalischer Gestaltung und die Stabilität des Vortrags.
Auf Wunsch kann eine Klavierbegleitung von der Hochschule gestellt werden. Bei Gesang ist es möglich, sich selbst zu begleiten.
In diesem Prüfungsteil erarbeitet die Bewerberin oder der Bewerber mit einer Gruppe ein selbst ausgewähltes und vorbereitetes Stück. Die Ausführung kann vokal und/oder instrumental und/oder mit Körperinstrumenten (Bodypercussion) erfolgen und gegebenenfalls Tanz oder Bewegung einschließen. Möglich sind beispielsweise Kanon, rhythmisches Warm-up, Bewegungslied, Sprechstück, Choral, Volkslied, Improvisation etc. Vor Ort stehen Instrumente wie z.B. Klavier, Drum-Set, div. Percussion-Instrumente und Stabspiele zur Verfügung
In einem schriftlichen Test ist die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische und melodische Zusammenhänge sowie Einzelintervalle und Einzelakkorde hörend zu erkennen. Blattsingen wird bei allen Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der praktischen Prüfungsteile geprüft. Bei einem schriftlichen Ergebnis zwischen 8 und 13 Punkten wird der schriftliche Test durch einen mündlichen Test ergänzt.
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
In einer schriftlichen Prüfung sollen Aufgaben aus folgenden Bereichen bearbeitet werden:
- Dur-, Moll- und Kirchentonleitern, Intervalle, Akkorde (Dreiklänge und Septakkorde) in verschiedenen Stellungen (Violin- und Bassschlüssel)
- Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei- oder vierstimmigen Satz (nach Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers)
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
Für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt an Förderschulen (L5).
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Die allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL) stellt die Goethe-Universität auf ihrer Website bereit. Lehramtsstudierende sollten sich neben dem fachspezifischen Anhang unbedingt auch mit der SPoL vertraut machen, da sie übergreifende Regelungen enthält.
[137/2023, 23.06.2023]
[138/2023, 23.06.2023]