Hier finden Sie, nach Studiengängen sortiert, aktuelle Fristen für die Prüfungsanmeldung, sowie Informationen, Anträge und Formulare zu Prüfungen an der HfMDK.
Grundlage Ihrer Prüfungen ist immer Ihre jeweilige Studien- und Prüfungsordnung. Diese gilt in Verbindung mit den Allgemeinen Bestimmungen bzw. der SPoL für Lehramtsstudiengänge. Sie sollten Ihre jeweiligen Ordnungen kennen; wir empfehlen Ihnen daher, sie spätestens mit Beginn des Studiums zu lesen.
Die Allgemeinen Bestimmungen sind eine Rahmenordnung für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, die an der HfMDK angeboten werden.
Stand: 27.05.2019
Für die Lehramtsstudiengänge gilt die Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (SPoL). Sie gilt in Verbindung mit den jeweiligen Fachanhängen: z.B. Musik (an der HfMDK) und Ihrem zweiten Fach (an der Goethe-Uni).
[18.7.2016]
Sollten Sie am Prüfungstermin erkrankt sein, sind Sie gemäß §21 (2) Allgemeine Bestimmungen verpflichtet, das Prüfungsamt unverzüglich zu informieren. Die Information muss vor geplantem Prüfungsbeginn erfolgen, das Attest muss innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsamt vorliegen. Wir empfehlen, das Attest vorab per E-Mail zu senden.
Während eines Urlaubssemesters dürfen grundsätzlich keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Ausnahmen siehe: Beurlaubung.
Unter den folgenden Links finden Sie aktuelle Fristen für die Prüfungsanmeldung, Formulare und Prüfungsanforderungen. Außerdem liegen hier die Studien- und Prüfungsordnungen (SPOs) für Ihren Studiengang (inkl. früherer Versionen).