Der kirchenmusikalische Masterstudiengang stellt neben dem Bachelorstudiengang einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss dar. Mit dem Abschluss erfüllen Absolvent*innen die kirchlichen Anstellungsvoraussetzungen für den Dienst als Kantor*in und Organist*in auf sogenannten A-Stellen oder vergleichbaren Positionen.
Vielfalt bestimmt das Berufsfeld
Der Erwerb des Master-Grades befähigt Kirchenmusiker*innen in besonderer Weise zu herausragenden künstlerischen und theoretisch-wissenschaftlichen Leistungen in den kirchenmusikalischen Arbeitsfeldern. Sie sind zudem in der Lage, die Fachaufsicht und gegebenenfalls auch Dienstaufsicht für die Kirchenmusik in einer Kirchenregion mit Angeboten zur Aus- und Weiterbildung haupt- und nebenberuflicher Kirchenmusiker*innen zu übernehmen, kirchliche Gremien in Fachfragen zu beraten und Kirchenmusik in der Öffentlichkeit zu repräsentieren.
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt einen Bachelorabschluss Kirchenmusik (evangelisch/katholisch) oder einen Diplomabschluss Kirchenmusik B (evangelisch/katholisch) und eine bestandene Eignungsprüfung voraus.
- aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
- vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
- Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
- bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
- für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
- Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
- Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...
*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).
Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Kirchenmusik Master (evangelisch/katholisch) erfolgt in den Fächern Orgel, Gemeindebegleitung/Improvisation, Klavier, Gesang und Chorleitung.
- Vorbereitung eines Programms mit mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilepochen einschließlich J. S. Bachs und des 20./21. Jahrhunderts. Die Auswahl einzelner Stücke und Sätze trifft die Prüfungskommission (Prüfungsdauer 20 Minuten)
- Vorlage einer Repertoireliste
- vorbereitet: Improvisation einer Partita (mindestens vier Sätze) oder einer dreiteili-gen Fantasie über ein selbst gewähltes Kirchenlied
- unvorbereitet: Harmonisieren von Kirchenliedern mit Vorspiel
(Prüfungsdauer 15 Minuten)
Vorbereitung eines Programms mit mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilepochen einschließlich J. S. Bachs, der Wiener Klassik und des 20./21. Jahrhunderts. Die Auswahl einzelner Stücke und Sätze trifft die Prüfungskommission.
- Singen einer Arie aus einem Oratorium oder einer Kantate
- Vom-Blatt-Singen einer Stimme aus einer Chorpartitur
Prüfungsdauer für Klavier und Gesang zusammen ca. 25 Minuten.
- Chorprobe an einem vorbereiteten Chorsatz mittlerer Schwierigkeit (Chorpartitur in 15 Exemplaren ist vom Prüfling bereitzuhalten)
- Vom-Blatt-Spiel eines einfachen kontrapunktischen Chorsatzes aus der Partitur
(Prüfungsdauer 25 Minuten)
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Stand: 27.05.2019