Der Studiengang Bachelor of Music „Evangelische Kirchenmusik“ bzw. „Katholische Kirchenmusik“ führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für eine Tätigkeit als Kantorin/ Kantor und Organistin/ Organist im kirchlichen Dienst auf sogenannten B-Stellen oder vergleichbaren Positionen.
Vielfalt bestimmt das Berufsfeld
Die so ausgebildeten Kirchenmusiker*innen sind fähig, in einer Kirchengemeinde und darüber hinaus – etwa im Rahmen eines Dekanats oder Kirchenkreises – kirchenmusikalische Aufgaben auszuüben. Dies gilt für alle Gottesdienstformen, bei Konzerten und Aufführungen sowie für die kirchliche und allgemeine Bildungs- und Kulturarbeit.
Darüber hinaus werden Studierenden Kenntnisse vermittelt, die es ihnen ermöglichen, Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung nebenberuflicher Kirchenmusiker*innen zu übernehmen, kirchliche Gremien in Fachfragen zu beraten und Kirchenmusik in der Öffentlichkeit zu repräsentieren.
Alle Perspektiven der Kirchenmusik
Ziel des Studiums ist die Förderung der einzelnen Persönlichkeit auf hohem künstlerischem Niveau, die Entwicklung instrumental- und dirigiertechnischer, pädagogischer, wissenschaftlicher und kommunikativer Fähigkeiten, basierend auf einer umfassenden musikalischen Bildung.
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.
Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
- aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
- vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
- Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
- bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
- für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
- Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
- Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...
*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).
Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Kirchenmusik Bachelor (evangelisch/katholisch) erfolgt in den Fächern Orgel, Gemeindebegleitung/Improvisation, Klavier, Gesang, Chorleitung, Hörfähigkeit und Musiktheorie.
Eine an einer staatlichen oder kirchlichen Ausbildungsstätte abgelegte Prüfung oder ein an einer anderen Musikhochschule durchgeführter Teil eines Kirchenmusikstudiums oder ein anderes einschlägiges Hochschulstudium können zur Verkürzung der Studienzeit angerechnet werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.
- fünf Choralbearbeitungen aus dem Orgelbüchlein von J. S. Bach
- ein freies Werk von J. S. Bach oder einem anderen Komponisten des 17. oder 18. Jahrhunderts
- ein Werk des 19. oder 20./21. Jahrhunderts
Die Auswahl einzelner Stücke und Sätze trifft die Prüfungskommission. (Prüfungsdauer 20 Minuten)
- vorbereitet: Improvisation eines Choralvorspiels und mehrerer Begleitstrophen eines selbst gewählten Kirchenliedes
- unvorbereitet: Harmonisieren von Kirchenliedern mit kurzem Vorspiel
Prüfungsdauer 10 Minuten
- ein polyphones Werk von J. S. Bach (z.B. eines der Präludien und Fugen aus dem Wohltemperierten Klavier)
- eine leichte bis mittelschwere Sonate der Wiener Klassik
- ein Werk des 19. oder 20./21. Jahrhunderts
- Vomblattspiel
Die Auswahl einzelner Stücke und Sätze trifft die Prüfungskommission.
Dauer ca. 15 Minuten.
Vortrag eines einfachen Kunstliedes
Prüfungsdauer für Gesang ca. 5 Minuten
- Proben und Dirigieren eines einfachen, vorbereiteten Chorsatzes (Chorpartitur in 15 Exemplaren ist vom Prüfling bereitzuhalten)
- Vomblattspiel eines einfachen drei- oder vierstimmigen Chorsatzes aus der Partitur
Prüfungsdauer 20 Minuten.
- schriftlich (Prüfungsdauer 60 Minuten):
In einem schriftlichen Test hat die Bewerberin/der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.
Schriftlich (Prüfungsdauer insgesamt ca. 90 Minuten):
- vierstimmige Bearbeitung einer gegebenen Melodie
- eine vorgegebene Melodie weiterführen und beenden (ungefähre Taktzahl wird vorgegeben) und eine ein- oder mehrstimmige Begleitung hinzukomponieren (drei Melodien verschiedener Epochen und Stilrichtungen werden zur Wahl gegeben)
- Bestimmen von Akkorden und Akkordfortschreitungen
- Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter
Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.
Für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (L3) sowie die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Dirigieren) und Kirchenmusik.
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.
Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.
Bitte beachten:
- Die Prüfung findet in zwei Teilen statt und kann sich deswegen über mehrere Tage erstrecken; im ersten Teil wird das Hauptfach geprüft; wer diesen Teil besteht, wird zum zweiten Prüfungsteil zugelassen; dieser besteht aus den Prüfungen in den Pflichtfächern
- Die in der Eignungsprüfung des Fachbereichs 1 erbrachten Leistungen haben den Grad künstlerischer Begabung nachzuweisen, der eine Berufsfähigkeit erwarten lässt
- Bei den Prüfungsinhalten genannten Beispiele sind Hinweise für den Mindestschwierigkeitsgrad
- Bei allen Werken, die eine Begleitung vorsehen, erfolgt diese durch Klavier oder Cembalo; die*der Begleiter*in wird von der Hochschule gestellt; wird sie von der*dem Bewerber*in selbst gestellt, ist dies der Hochschule rechtzeitig bekannt zu geben
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Stand: 27.05.2019