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Anti­diskriminierungs­beauftragte
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Die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt steht für einen von Achtung und Toleranz geprägten Arbeits- und Studienort, an dem ein freundlicher, wertschätzender und respektvoller Umgang gepflegt wird.

Dennoch kann es im Hochschulkontext zu Situationen kommen, die verunsichern, irritieren, benachteiligen oder beängstigen. Zur Unterstützung in diesen Situationen stehen wir Ihnen als Berater*innen der HfMDK vertrauensvoll zur Seite.

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Das Antidiskriminierungshandbuch der HfMDK steht auf einer Holzbank im Foyer der Hochschule.
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HfMDK
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Ein Handbuch für den Hochschulalltag
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Studieren und Arbeiten ohne Angst, ohne zweideutige Nähe, ohne anzügliche, übergriffige Sprache und Körperlichkeit. Das sollte selbstverständlich sein, ist es aber leider nicht immer. Deshalb gibt es seit dem Wintersemester 2022/23 ein informatives Handbuch für unseren Hochschulalltag.

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Beschreibung

PDF-Version des Handbuchs zum Herunterladen (Oktober 2022)

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Sprechen Sie uns an. Wir hören zu!
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... Wenn Sie diskriminierendes Verhalten erleben oder beobachten.
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Verbale oder non-verbale Herabwürdigung wegen

  • der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft
  • der sozialen Herkunft
  • des Geschlechts
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters
  • der sexuellen Identität
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... Wenn Sie sexuell belästigt werden.
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Es gibt verbale, non-verbale und physische Formen der sexuellen Belästigung:

Beispiele für verbale Formen:

  • sexuell anzügliche Bemerkungen und Witze
  • aufdringliche und beleidigende Kommentare über die Kleidung, das Aussehen oder das Privatleben
  • mehrdeutige Kommentare mit sexueller Konnotation
  • Fragen mit sexuellem Inhalt, z.B. zum Privatleben oder zur Intimsphäre,
  • Aufforderungen zu intimen oder sexuellen Handlungen, z.B. „Setz dich auf meinen Schoß!“
  • sexualisierte oder unangemessene Einladungen zu einer Verabredung
  • versprechen von Vorteilen bei sexuellem Entgegenkommen
  • Erpressung sexueller Gefälligkeiten

Beispiele für die nonverbale Ebene:

  • aufdringliches oder einschüchterndes Starren oder anzügliche Blicke
  • Hinterherpfeifen
  • Aufhängen oder Verbreiten pornografischen Materials
  • unsittliches Entblößen
  • Stalking

Beispiele für Formen der Belästigung auf physischer Ebene:

  • jede unerwünschte Berührung (Tätscheln, Streicheln, Kneifen, Umarmen, Küssen), auch wenn die Berührung scheinbar zufällig geschieht                                                                                                      
  • körperliche Annäherung, Herandrängeln, die übliche körperliche Distanz (ca. eine Armlänge) nicht wahren
  • körperliche Gewalt sowie jede Form sexualisierter Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung

Auch auf digitaler Ebene können sexuelle Grenzverletzungen geschehen:

  • unerwünschte E-Mails, SMS, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug
  • unangemessene und aufdringliche Annäherungsversuche in sozialen Netzwerken

Sexuelle Belästigung ist verboten. 

Die Grenze zwischen einem Flirt und einer sexuellen Belästigung ist klar definiert. Flirts entstehen in beiderseitigem Einverständnis. Ein übergriffiges Verhalten geschieht ohne das Einverständnis der anderen Person. Nehmen Sie Ihre Empfindung ernst, wenn Sie eine Situation als unangenehm, unangemessen oder beängstigend erleben oder eine solche beobachten.

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... Wenn Sie Fragen und Zweifel haben und diese im geschützten Raum thematisieren wollen.
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Alle Beratenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Wir unterstützen Sie dabei, das Geschehene einzuordnen und zu verarbeiten, klären mit Ihnen gemeinsam Ihre Handlungsoptionen und informieren Sie über weitere Beratungsangebote. Außerdem finden Sie hier Hilfe bei der Entscheidung, ob eine förmliche Beschwerde eingereicht werden sollte.

Eine förmliche Beschwerde kann bei der Beschwerdestelle eingereicht werden. Die Beschwerde eröffnet ein Verfahren, das die Hochschulleitung involviert und bei dem die Namen der Beteiligten bekannt werden. Es unterliegt dann also nicht mehr der Vertraulichkeit. Die Hochschulleitung wird jedoch Ihre Schutzbelange berücksichtigen und darauf hinwirken, dass der*dem Beschwerdeführenden kein Nachteil entsteht. Das Verfahren eröffnet die Möglichkeit, Sanktionen gegen die diskriminierenden Personen zu verhängen.

Sie können unser Beratungsangebot auch unter Wahrung Ihrer Anonymität nutzen, indem Sie eine dritte Person Ihres Vertrauens einschalten oder die Beratung unter Verwendung eines Pseudonyms wahrnehmen.

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Antidiskriminierungsrichtlinie
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Stecknadeln mit blauen und roten Köpfen in einer weißen Pinnwand
Credit
Laura Brichta
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Angebote an anderen Musikhochschulen
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Die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) befasst sich seit 2016 in einer AG mit den Themen sexualisierte Diskriminierung und Machtmissbrauch. Auf ihrer Website stellt die RKM unter anderem eine kontinuierlich aktualisierte Übersicht der entsprechenden Informations- und Beratungsangebote aller Mitgliedshochschulen bereit.

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