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Gesang Bachelor
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Engel am Tisch
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Jan-Richard Kehl
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Sänger in einer Musiktheaterproduktion umgeben von blauem Licht
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HfMDK Ausbildungsbereich Gesang
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Eine Sängerin im Kapuzenpulli und Jeans, in der Hand hält sie eine Partitur.
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Marvin Fuchs
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Studium & Berufsfeld
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Der Bachelorstudiengang Gesang führt zu einem ersten Hochschulabschluss. Ziel ist die Basis-Ausbildung von Sängern, die während des Bachelorstudiums die soliden Grundlagen der sängerischen Technik erwerben und diese musikalisch verfestigen. Die Studierenden erwerben das grundlegende technische Rüstzeug für den gesunden Umgang mit der eigenen Singstimme, grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Interpretation verschiedener Stilarten, szenische Grundfähigkeiten, Fertigkeiten in verschiedenen Bewegungsbereichen, Bühnenpräsenz sowie einen reflektierten Umgang mit dem der eigenen Stimme angemessenen Repertoire.

Gesangspädagogik, Musiktheorie, Diktion

Darüber hinaus erhalten die Studierenden sowohl Kenntnisse in Grundlagen der Gesangspädagogik als auch ein breites Basiswissen in den musiktheoretischen und musikwissenschaftlichen Fächern, Kenntnisse im Klavierspiel, gute italienische Sprachkenntnisse und Grundlagen der englischen und französischen Diktion.

2011 wurde die Gesangabteilung der HfMDK mit dem Hessischen Exzellenzpreis für Hochschullehre ausgezeichnet. 

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Zahlen und Fakten
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8 Semester
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Zahl
zum Wintersemester
Faktenbezeichnung
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Bachelor of Music (B.Mus.)
Faktenbezeichnung
Zahl
240 CP
Faktenbezeichnung
Zahl
Deutsch
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Zahlen und Fakten
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Termine & Fristen
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Termine & Fristen
Infotext

*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.

 

WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

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Voraussetzungen
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Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Gesang ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.

Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Gesang werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen (für Nichtmuttersprachler B1) vorausgesetzt, ebenfalls wird ein HNO Nachweis verlangt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Gesang setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.

HNO Nachweis

  • Der HNO Nachweis muss von einem Facharzt/ einer Fachärztin für Phoniatrie ausgestellt werden und die stimmphysiologische Tauglichkeit für einen Studiengang Gesang nachweisen.
  • Der HNO Nachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein halbes Jahr sein.
  • Sofern Sie den HNO Nachweis nicht vor dem 01.04. erhalten können, reichen Sie diesen bitte bis zum 15.06. per Email nach.
  • Auch ausländische Nachweise werden akzeptiert, sofern Sie eine Übersetzung ins Deutsche beifügen.
  • Ggf. fordern wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich zum Einreichen eines Phoniatrischen Gutachtens auf.

 

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Bewerbung
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Titel
Online-Bewerbung
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Das Bewerbungsportal ist nur innerhalb des Bewerbungszeitraums freigeschaltet. Wenn Sie sich bereits beworben haben, können Sie den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung im Online-Portal nachverfolgen.

Inhalt
Abschnitte
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Checkliste: Dokumente & Nachweise
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  1. aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
  2. vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
  3. Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
  4. bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
  5. für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
  6. Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
  7. Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...

*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.  

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Anmeldegebühr
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Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.

Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).

Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.

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Was brauche ich für die Bewerbung?
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Beschreibung

Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

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Digitale Vorauswahl
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Für die Eignungsprüfung Gesang ist eine digitale Vorauswahl gemäß §11 Eignungsprüfungsordnung vorgesehen. 

Für die digitale Vorauswahl ist folgendes als Video im Rahmen der Online-Bewerbung einzureichen:

  • Namensnennung und Selbstvorstellung in wenigen Sätzen zum musikalischen Werdegang und der Motivation für das Studium Gesang
  • Auswahl von 2 Werken aus dem einzureichenden Programm der Präsenz-Eignungsprüfung (siehe unten)

Opernarien und Lieder müssen auswendig vorgetragen werden und können gegebenenfalls mit einer Playback-Klavierbegleitung oder ohne Klavierbegleitung präsentiert werden, sofern bei der Tonaufnahme kein Korrepetitor zur Verfügung steht.

Bitte laden Sie Ihre Videos auf eine Streaming-Plattform Ihrer Wahl hoch (z.B. YouTube, Vimeo, Clouds, etc.). Die Videos müssen ohne Passwort abrufbar sein und ohne Download der Datei gestreamt werden können.

Bitte erstellen Sie pro Werk eine Video-Datei. Die Links zu den Videos reichen Sie mit Ihrer Online-Bewerbung ein.

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Eignungsprüfung
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Wir empfehlen den Studienbeginn unter 24 Jahren im Bachelor Gesang.

Das Studium kann nur auf Basis guter sprachlicher Kommunikationsfähigkeit durchgeführt werden, deshalb sind gute Deutschkenntnisse Voraussetzung für das Gesangsstudium. (Ein B1 Sprachzertifikat ist vorzulegen.)

Die Prüfung findet in zwei Präsenzrunden statt und kann sich deswegen über mehrere Tage erstrecken. Im ersten Teil wird das Hauptfach Gesang geprüft. Wer diesen Teil besteht, wird zum zweiten Prüfungsteil zugelassen. Dieser besteht aus den Prüfungen in Hörfähigkeit, Musiktheorie/Musikalische Allgemeinbildung, Klavier sowie einer weiteren Prüfung im Hauptfach Gesang.

Bei Bestehen der digitalen Vorauswahl (siehe oben) wird zur 1. Präsenzrunde eingeladen, die inhaltlich unverändert auf Basis der vollumfänglichen Programme durchgeführt wird. 

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Einzureichendes Programm
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Einzureichen ist ein Programm von ca. 15 bis 20 Min., bestehend aus 2 bis 3 Arien (Oper und/oder Oratorium) und 3 bis 4 Liedern, aus unterschiedlichen Zeitepochen und unterschiedlichen Charakters, darunter mindestens ein Werk in deutscher Sprache sowie ein Werk in einer anderen Sprache. Opernarien und Lieder müssen auswendig vorgetragen werden.

  • 1. Präsenzrunde: Vortrag einer Auswahl aus Liedern und Arien (Dauer ca. 8 Minuten), vorzugsweise 2 Arien (auch Arie Antiche) und 4 Lieder, dem Ausbildungsstand der Bewerberin bzw. des Bewerbers entsprechend, aus unterschiedlichen Zeitepochen und unterschiedlichen Charakters. Wird die erste Runde bestanden, erfolgt die Zulassung zur zweiten Runde.
  • 2. Präsenzrunde: Vortrag von Liedern und Arien aus dem im ersten Teil noch nicht gehörten Repertoire (Dauer ca. 10 Minuten).
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Hörfähigkeit
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In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen (vgl. Mustertest).

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EP Hö Mu - B.pdf (163.98 KB)
Beschreibung

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Instrumentalfächer), Gesang und Komposition.

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EP Hö Lö - B.pdf (317.79 KB)
Beschreibung

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik (Instrumentalfächer), Gesang und Komposition.

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Musiktheorie
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Beschreibung

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.

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Beschreibung

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.

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Beschreibung

Für die Bachelorstudiengänge Künstlerische Ausbildung Musik, Kirchenmusik, Komposition und Gesang.

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In einer schriftlichen Prüfung (Dauer ca. 90 Minuten) sollen folgende Aufgaben bearbeitet werden:

  • Bestimmen und Bilden von Intervallen und Tonleitern (einschließlich Kirchentonleitern)
  • Bestimmen und Bilden von Akkorden und Akkordfortschreitungen
  • Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei oder vierstimmigen Satz
  • Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter
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Klavier
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Vortrag eines leichten Stückes (ca. 10 Minuten)

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Beschreibung

[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]

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Studien- und Prüfungsordnung
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Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

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Stand: 27.05.2019

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Fragen & Kontakt
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Kontaktüberschrift
Fachliche Beratung
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Fragen zur Online-Bewerbung?
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📞 +49(0)69154007330

Telefonische Sprechzeiten im Studierendensekretariat:

  • Di und Do von 10-12 Uhr
  • Mo und Fr von 13-15 Uhr

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

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