Der Masterstudiengang Musikpädagogik hat zum Ziel, Expertise für eine professionelle Musikpädagogik in verschiedenen gesellschaftlichen Feldern außerhalb der allgemeinbildenden Schule aufzubauen und den facheigenen wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Er bildet zur Durchführung fachbezogener und transdisziplinärer Forschung aus.
Nebst der Musikwissenschaft und der Pädagogik sind die Psychologie (für das musikalische Lernen und die musikalische Entwicklung), die Soziologie und die Ethnologie (für die gesellschaftliche Bedeutung der Musik und der Multikulturalität) zentrale Bezugsdisziplinen.
Viele Lehrveranstaltungen und Projekte des Masters Musikpädagogik erfolgen zusammen mit anderen Studiengängen an der HfMDK (unter anderem mit den Lehramtsstudiengängen Musik, der Instrumentalpädagogik, dem Tanz, dem Theater- und Orchestermanagement, der Kirchenmusik).
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikpädagogik erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Angesprochen sind Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Sozial- oder Geisteswissenschaften oder in einem künstlerischen Studiengang, eines Staatsexamens für ein Lehramt (bevorzugt im Fach Musik) oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Studiengang, die sich musikpraktisch betätigen und sich in der Musikpädagogik als wissenschaftliche Disziplin ausbilden wollen.
Schriftliche Bewerbungen werden ab dem 1. Oktober bis zum 1. Dezember für das darauffolgende Sommersemester und vom 1. Februar bis zum 1. Juni für das darauffolgende Wintersemester entgegengenommen.
Das Abschlusszeugnis muss zum Bewerbungstermin noch nicht vorliegen, jedoch ein Nachweis, dass bereits mind. 150 Credit Points erbracht wurden und der Studienabschluss zum Beginn des Wintersemesters vorliegt.
- aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
- vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
- Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
- bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
- für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
- Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
- Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...
*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).
Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Bewerbungsunterlagen
Neben den Unterlagen, die im Dokument mit den Hinweisen zum Bewerbungsverfahren genannt sind, sind bei Bewerbungen für den Master Musikpädagogik noch folgende Dokumente einzureichen:
- Essay von 3-5 Seiten über die eigene musikalische Biografie, aus welchem das Fachinteresse, musikpraktische Bildung und Erfahrungen, Erfahrungen im pädagogischen Bezug und die Fähigkeiten zur Reflexion und Selbstdistanzierung hervorgehen.
- Portfolio mit dem Nachweis über die Art und Dauer der musikalischen Bildung (Instrumental-, Gesangs- Tanzunterricht), musikpädagogischer Praxis (Chormitgliedschaft, Band- und Ensemblespiel/-leitung, Songwriting etc.), pädagogische Qualifikationen, Projektarbeit u.a.m.
Eignungsabklärung
Die Eignungsabklärung erfolgt im Rahmen eines Gesprächs auf der Grundlage des Essays über die musikalische Biografie des Bewerbers oder der Bewerberin. Es findet zwischen dem Bewerber oder der Bewerberin, der Studiengangsleiterin und einer weiteren Fachperson als Beisitzerin oder Beisitzer statt. Der genaue Termin wird den Eingeladenen nach Bewerbungsschluss für das Sommersemester bis Ende Dezember und für das Wintersemester bis Ende Juni per Mail mitgeteilt. Die Gespräche erfolgen Ende Januar bzw. Mitte Juli.
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Stand: 27.05.2019
[114/2022, 01.06.2022]