Bitte beachten Sie die allgemeinen Fristen für die Prüfungsan- bzw. -abmeldung oder für den Fall, dass Sie am Prüfungstermin erkrankt sind! Bei Fragen rund um die Prüfungsverfahren wenden Sie sich bitte immer rechtzeitig an das Prüfungsamt.
Im Folgenden haben wir für Sie zusammengestellt:
- Anmeldeformulare zu Modulprüfungen
- Anforderungen des Abschlussrezitals
- Modulscheine
- Studien- und Prüfungsordnungen
a) Ein großes Violinkonzert
b) Eine Violinsonate
c) Ein modernes Werk (ab Neue Wiener Schule, kein spätromantisches Werk)
d) Ein freies Stück (z.B. ein Solowerk, ein virtuoses Stück oder ein Kammermusikwerk)
Eines der beiden Werke unter a) und b) muss vollständig vorbereitet sein, von dem zweiten Werk je nach Länge nur der Kopfsatz (oder ein weiterer Satz). Bei Überlänge wählt die Kommission aus.
Dauer der Prüfung: 60-70 Minuten
Dauer der Prüfung 60 - 70 Minuten
a) Konzert für Viola und Orchester
b) 1 Kammermusikwerk (Sonate, Duo, Trio, etc)
c) 1 Solowerk (mindestens 2 kontrastierende Sätze im Falle eines mehrsätzigen Werkes)
d) 2 Etüden (1x Schwerpunkt rechte Hand, 1x Schwerpunkt linke Hand)
Eines der beiden Werke unter a) und b) muss vollständig vorbereitet sein, von dem zweiten Werk je nach Länge nur der Kopfsatz (oder ein weiterer Satz). Es müssen Werke aus mindestens 3 Epochen gelistet sein. Bei Überlänge wählt die Kommission aus.
a) Ein großes Violoncellokonzert
b) Eine Violoncellosonate
c) Ein modernes Werk (ab Neue Wiener Schule, kein spätromantisches Werk
d) Ein freies Stück (z.B. ein Solowerk, ein virtuoses Stück oder ein Kammermusikwerk)
Eines der beiden Werke unter a) und b) muss vollständig vorbereitet sein, von dem zweiten Werk je nach Länge nur der Kopfsatz (oder ein weiterer Satz). Es müssen Werke aus mindestens 3 Epochen gelistet sein. Bei Überlänge wählt die Kommission aus.
Dauer der Prüfung: 60-70 Minuten
Werke aus mindestens drei verschiedenen Stilepochen, davon
- Ein vor 1750 komponiertes Werk
- Ein nach 1960 komponiertes Werk
- Zwei Etüden von Fernando Sor oder Heitor Villa-Lobos
Es sollte ein kammermusikalisches Werk enthalten sein.
Dauer der Prüfung:
Künstlerisch-Pädagogisches Profil: 40-50 Min.
Pädagogisch-Wissenschaftliches Profil: 30-40 Min.
Form der Prüfung: 1 Teil
Prüfungsdauer: 45 Min. Recital
Prüfungsprogramm: Werke aus mindestens 2 Stilepochen
Vier Werke aus unterschiedlichen Epochen, davon
- Mindestens ein, maximal zwei Kammermusikwerk(e) (Flöte/Klavier zählt in diesem Fall nicht als Kammermusikensemble)
- Ein Werk der Moderne (20. Jhd. allein reicht nicht - kein Poulenc etc.)
- Ein Werk des Barock
- Ein Werk aus der Unterhaltungsmusik (Latin/Jazz/Improvisation/Beatboxing/Ragtime/Pop)
- Vom-Blatt-Spiel
Ein Werk kann in Auszügen gespielt werden (einzelne Sätze), die anderen sollten in sich geschlossen sein.
Einige Anforderungspunkte können kombiniert werden (z.B. ein U-Musik-Ensemblestück). U-Musik und Moderne sind getrennte Punkte.
Dauer der Prüfung: 50-60 Min.
Die Kommission behält sich vor, bei Überziehen der Zeit das Programm zu kürzen.
Vortrag von Werken aus mindestens drei verschiedenen Stilepochen, davon mindestens
- Ein nach 1960 komponiertes Werk
- Eine selbst erstellte Transkription
- Ein Kammermusikwerk (mit größerer oder anderer Besetzung als Saxophon und Klavier
Der Vortrag sollte zwischen 50 und 60 Minuten lang sein.
(Stand: 21.12.2020)
Prüfungsdauer: 30-40 min
Prüfungsprogramm:
- mindestens 3 Werke aus 3 verschiedenen Epochen
- davon 1 Kammermusikstück
Abweichungen zu den instrumentalen Studienanforderungen MA KIA:
- eine zu absolvierende Konzertetüde anstatt zwei wie in MA KIA
- Das in MA KIA obligatorische Klavierkonzert darf optional aufgeführt werden und damit eine Epoche abdecken
Instrumentale Abschlussprüfung:
Es soll ein für den Jugendmusikschulunterricht repräsentatives Werk aufgeführt werden, Einzelstücke sind möglich. Kein Zeitlimit.
Beispielhaft werden genannt:
Bach: Zwei- und dreistimmige Inventionen, Klavierbüchlein für Anna Magdalena, 24 leichte Präludien und Fughetten
Bartok: Mikrokosmos, Für Kinder
Beethoven: Sonatinen, Bagatellen
Chatschaturjan: Bilder der Kindheit, Sonatine
Chopin: Nocturnes, Mazurken, Walzer, Préludes, Ecossaisen
Clementi: Sonatinen/Sonaten
Debussy: Children's Corner, Suite bergamasque
Dvorak: Humoresken
Grieg: Lyrische Stücke
Haydn: Sonatinen, Divertimenti
Hindemith: Ludus tonalis
N.A. Huber: Pour les Enfants du Paradis
Kabalewski; Kinderstücke, Sonatinen
Helmut Lachenmann: Ein Kinderspiel
Ligeti: Musica Ricercata
Kurtag: Jatekok
Mozart: Klavierstücke; Sonate KV 545, Variationen
Prokofjew: Klavierstücke op. 12
Schnittke: Kleine Klavierstücke
Schönberg: Sechs kleine Klavierstücke op. 19
Schostakowitsch: Tanz der Puppen, Sechs Kinderstücke
Schubert: Tänze
Schumann: Album für die Jugend, Kinderszenen
Takemitsu: Klavierstücke (z.B. Les yeux clos, Rain tree Sketch)
Tschaikowski: Jugendalbum
Widmann: Sonatina facile
u.v.a.
Das Programm mit einer Länge von 60-70 Minuten soll folgende Repertoire-Anteile von jeweils ca. 10-12 Minuten enthalten:
1) Musik des Frühbarock aus Italien oder Deutschland. (Auch Diminutionen)
2) Sonate des Italienischen oder Deutschen Hochbarock
3) Ein Blockflöten-Concerto des 18. Jhdts.
4) Französischer Hochbarock
5) Musik des 20./21. Jhdts. unter Einsatz neuer Spieltechniken
6) Kammermusik (z.B. Consort bzw. Triosonate oder Quartett mit Bc)
Es sollen verschiedene Blockflötentypen zum Einsatz kommen.
Das Programm kann entweder mündlich moderiert werden oder es soll eine schriftliche Einführung zum Recital vorgelegt werden.
Form der Prüfung: 1. Teil, evtl. mit Pause
Prüfungsdauer: 55-60 Min. Recital + 15-20 Minuten Probespielprogramm
Prüfungsprogramm:
- 3 Werke aus 3 unterschiedlichen Epochen und ein Kammermusik Werk, ein Werk der Moderne muss enthalten sein.
- 4 Orchesterstellen
- Vom-Blatt-Spiel
- Probespielkonzert
Form der Prüfung: 1 Teil
Prüfungsdauer: 65-70 Min. Spielzeit
Prüfungsprogramm:
Ein Programm von Orgelwerken aus mindestens 3 Epochen, darunter ein repräsentatives Werk von Johann Sebastian Bach.
Während des Studiums soll der Studierende Werke aller 5 Epochen erarbeiten (Epochen: Vor-Bachische Musik, J. S. Bach, Romantik, frühe Moderne und Moderne bis Zeitgenössische Musik; auch Werke für Orgel und Soloinstrument oder Gesang sind möglich, allerdings nicht im Rahmen der Prüfung).
Form der Prüfung: 1 Teil
Prüfungsdauer: 70-75 Minuten Musikanteil
Prüfungsprogramm:
Das Master-Recital soll eine erwachsene reife Künstlerpersönlichkeit mit umfassenden Repertoire-Kenntnissen, aber auch ausgeprägtem individuellem Profil ausweisen. Wert gelegt wird dabei auf Gestaltungskraft, technische und klangliche Beherrschung des Instruments, stilistisch differenzierte Ausdrucksmittel sowie Bühnenpräsenz.
Es besteht aus einem Recitalprogramm aus verschiedenen Stilbereichen mit überwiegend sehr anspruchsvollen solistischen und kammermusikalischen Werken (mind. je eines solistisch und eines mit Generalbass) unter einem selbst gewählten künstlerischen Motto und einer Präsentation dieses Programms.
Form der Prüfung: 1 Teil
Prüfungsdauer: 70-75 Minuten Musikanteil
Prüfungsprogramm:
Das Master-Recital soll eine erwachsene reife Künstlerpersönlichkeit mit umfassenden Repertoire-kenntnissen, aber auch ausgeprägtem individuellem Profil ausweisen.
Es besteht aus einem Recitalprogramm unter einem selbst gewählten künstlerischen Motto und einer Präsentation dieses Programms. Die ausgewählten Musikprogramme sollen auch Eigenleistungen erkennen lassen wie: Arrangieren, stilistisch gebundene Improvisation oder Komposition.
Prüfungsdauer: 60 Minuten
1. Solostück für Kleine Trommel
2. Solostück für Marimba
3. Solostück für Vibrafon
4. Solostück für Set-up
Des Weiteren sind möglich ein Paukenstück sowie Kammermusik und Schlagzeugensemble.
Modulscheine können Sie hier herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass es häufig mehrere Versionen einer Studien- und Prüfungsordnung gibt. In den Versionen ist auch geregelt, für welche Studierenden die entsprechende Ordnung gilt. Vergewissern Sie sich stets, dass Sie sich an der richtigen, für Sie gültigen Ordnung orientieren!
nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 13.06.2022
[116/2022, 13.06.2022]
[92/2020, 04.11.2019]
[70/2017, 23.11.2017]
[32/2014, 16.1.2014]