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Nachteils­ausgleich beantragen
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Wenn Sie aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder familiären Situation bei der Erbringung bestimmter Leistungen beeinträchtigt sind, können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen.

Der Nachteilsausgleich kann sich auf einzelne Studien- und Prüfungsleistungen beziehen oder das gesamte Studium betreffen. Ein gewährter Nachteilsausgleich erscheint nicht im Zeugnis.

Gründe

Mögliche Gründe können sein

  • Behinderung
  • Chronische Erkrankung
  • Legasthenie
  • Schwangerschaft/Stillzeit
  • Kindererziehung
  • Pflege von Angehörigen

Wichtig: Eine nachteilsausgleichende Maßnahme verändert nicht die fachlichen Anforderungen. Es können aber die Rahmenbedingungen angepasst werden, damit die vorliegende Beeinträchtigung der Erbringung der Leistung nicht im Wege steht.

Maßnahmen

Mögliche Maßnahmen können zum Beispiel sein:

  • Längere Bearbeitungszeit bei Klausuren oder Hausarbeiten
  • Änderung der Prüfungsform (schriftlich / mündlich / praktisch)
  • Technische Hilfsmittel

Antrag stellen

Ob ein Nachteilsausgleich gewährt wird und in welcher Form dies erfolgt, wird immer individuell entschieden. Bitte schildern Sie uns daher möglichst genau, worin Ihre Beeinträchtigung besteht und welche Maßnahme Ihnen helfen könnte. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Ausgleichsmaßnahme.

Die Bearbeitung des Antrags und Vorbereitung der ausgleichenden Maßnahme kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte planen Sie daher ausreichend Zeit ein und stellen Sie den Antrag möglichst früh. Den Antrag können Sie bequem im CampusWeb unter „Mein Studium / Meine Anträge“ stellen.

Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder Beratung benötigen, wenden Sie sich gern an uns! Den Kontakt finden Sie unten auf dieser Seite.

Achtung:

  • Wenn Sie gerade Ihre Bachelor- oder Masterarbeit schreiben und aufgrund einer akuten Erkrankung – also nicht im Rahmen eines Nachteilsausgleichs – eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
  • Wenn Sie einen Härtefallantrag im Rahmen der Eignungsprüfung stellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an uns.
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