Das zeitgenössische Theater ist vielfältigen Struktur- und Paradigmenwechseln unterworfen. Die Schauspielausbildung an der HfMDK möchte diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Ziel ist es, eine kreative Schauspielerpersönlichkeit zu fördern, die klassische und moderne Techniken des Spiels beherrscht, über ästhetische Positionen und ihre eigene Zeitgenossenschaft in künstlerischer, historischer und gesellschaftlicher Hinsicht reflektieren kann und Verantwortung sowie Eigeninitiative als SolistIn und EnsemblespielerIn übernimmt.
Seit 2017 sind die Studierenden des 3. Ausbildungsjahres während des "Studiojahres Schauspiels" für eine Spielzeit fest in die Arbeit des Theaters eingebunden. Aktuell findet das Studiojahr in Kooperation mit dem Schauspiel Frankfurt, dem Staatstheater Mainz, dem Hessischen Landestheater Marburg sowie ab der Spielzeit 2023/24 mit dem Nationaltheater Mannheim statt. Das Studiojahr Schauspiel umfasst sowohl die Mitwirkung in Repertoireproduktionen wie auch die Erarbeitung eigener Studioinszenierungen. Die Studierenden arbeiten unter professionellen Bedingungen mit renommierten Regisseuren und können so bereits während ihres Studiums Erfahrungen sammeln, die eine wesentliche Basis für den späteren Einstieg in den Beruf bilden.
Im Verbund der Hessischen Theaterakademie ist die Praxisnähe zu den Hessischen Theatern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Ausbildungsbereichen der Darstellenden Kunst garantiert. Zum Newsletter der Hessischen Theaterakademie können Sie sich hier anmelden. So werden Sie über aktuelle Projekte der Studierenden des Hessischen Theaterakademie regelmäßig informiert.
Spielpraxis
Rollenarbeiten, szenische Grundlagen, Erarbeitung von Monologen und Duoszenen für Bühne und Kamera, Wahlrolle/ Spielforum, Ensemble- und Jahrgangsinszenierungen, Workshops mit renommierten Schauspieler*innen und Regisseur*innen, interdisziplinäre Projekte, Eigenarbeiten.
Medienkompetenz
Arbeit vor der Kamera, Drehbuchentwicklung und Realisierung eines Films unter Leitung erfahrener Regisseur*innen, Erarbeitung von Audio- und Demobändern.
Körper
Kreativer Ansatz zu Bewegungslehren und somatische Praktiken (Creative Senses), Improvisation, Contact, Akrobatik, Bühnenkampf, Tanz.
Stimme
Sprechen, Körperstimmtraining, Phonetik, Diktion, Textgestaltung, Mikrofonsprechen, chorisches Sprechen, Gesang.
Theorie
Theatergeschichte, Grundlagen dramaturgischer Lektüre, Inszenierungsanalyse, Schauspiel-Theorien, Workshops und Seminare zu Performance und Autorschaft, Ringvorlesung mit zeitgenössisches Theaterkünstler*innen.
Berufsfeldvermittlung
Workshops zu Bühnen- und Arbeitsrecht, zu Casting und Zusammenarbeit mit Agenturen, Bewerbungstraining und Webseitengestaltung.
[119/2023, 29.11.2022]
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Schauspiel ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (nur Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden. Die künstlerische Begabung wird in der Eignungsprüfung festgestellt.
- aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
- vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
- Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
- bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
- für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
- Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
- Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...
*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).
Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung, ist die Online-Bewerbung zu machen. Diese muss zwischen dem 15.01.-01.03.2024 eingesendet werden. In diesem Zeitraum muss auch die Videoeinsendung in Rahmen der digitalen Vorrunde erfolgen (siehe unten "1. Runde").
Die erste Runde der Eignungsprüfung findet per Video-Einsendung statt. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen also eine Videobewerbung aufnehmen, die eine Gesamtlänge von 12 Minuten nicht überschreiten sollte und aus folgenden drei Teilen bestehen muss:
- Vorspiel einer klassischen Rolle (bis einschließlich 19. Jahrhundert),
- Vorspiel einer modernen Rolle (des 20. oder 21. Jahrhunderts),
- und ein Selbstinterview.
Die Videobewerbung kann sowohl als ein Gesamtvideo mit allen drei erforderlichen Bestandteilen eingesendet werden als auch in drei einzelnen Videos, sprich für jeden inhaltlichen Bestandteil ein separates Video.
Zu berücksichtigen ist dabei immer die nicht zu überschreitende Länge von 12 Minuten für das gesamte Bewerbungsmaterial (siehe 1-3).
Innerhalb den beiden jeweiligen Szenen (siehe 1 und 2) dürfen keine Schnitte gemacht werden. Beim Selbstinterview (siehe 3) sind Schnitte erlaubt.
Die Videos müssen online zur Verfügung gestellt werden, ohne dass ein Download erforderlich ist. Der Link zum Video kann zusammen mit den erforderlichen Angaben Rolle, Stück, Autorin/Autor über Ihr Bewerbungsprofil der HfMDK hochgeladen werden.
- Im Bewerbungsformular gibt es Felder, in den Titel, Autor*in und Rolle der vorgespielten Monologe eingetragen werden müssen. Bitte hier unbedingt auf Vollständigkeit der Angaben achten und die die Angaben gerne zusätzlich im Video wiederholen (zu Beginn des jeweiligen Monologs sagen oder im Video als Text einfügen).
- Eine Kameraeinstellung wählen, durch die die spielende Person nicht nur in einer Nahaufnahme / Portrait zu sehen ist. Ideal ist eine Einstellung, mit der man die bewerbende Person im Ganzkörper sehen kann und sie die Wahl hat, näher an die Kamera zu treten oder sich von ihr zu entfernen.
- Die Bildqualität des Videos sollte kontinuierlich so gut sein, dass das Spiel der bewerbenden Person und z.B. auch die Mimik ausreichend prüfbar ist.
- Tonqualität und Lautstärke der gesprochenen Texte sollten beim Abspielen des Videos dergestalt sein, dass die Inhalte der Monologe akustisch jederzeit gut verständlich sind. Störende Nebengeräusche sollten vermieden werden.
Die Voraussetzung zur Teilnahme an der 2. Runde der Eignungsprüfung ist das Bestehen der 1. Runde. Es ist möglich, dass den Bewerberinnen und Bewerber individuellen Auflagen gemacht werden, die aus der Prüfung der Bewerbungsvideos resultieren und bei der Vorbereitung zur zweiten Runde zu berücksichtigen sind. Die spezifischen Anforderungen sowie nähere Informationen werden mit der Einladung zur zweiten Runde direkt an die Bewerberinnen und Bewerber verschickt.
Für den zweiten Teil der Prüfung sind die beiden Rollen aus der Videobewerbung noch einmal vorzubereiten sowie eine weitere Rolle. Die Prüfung kann schon ein probeweises Arbeiten an den Rollen beinhalten.
Sind die ersten beiden Teile der Eignungsprüfung bestanden, ist eine Einladung zur Endrunde möglich. Hier werden in verschiedenen Prüfungsmodulen körperliche und stimmliche Fähigkeiten sowie Improvisation und Partnerspiel geprüft. Zudem wird von allen Bewerberinnen und Bewerber aus einer Auswahl von Texten selbstständig eine neue Rolle erarbeitet.
Weitere Anforderungen sowie nähere Informationen werden mit der Einladung zur dritten Runde direkt an die Bewerberinnen und Bewerber verschickt.
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 15.04.2024]
Stand: 27.05.2019