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Regie Bachelor
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Drei Frauen stehen hinter einem Geländer in einem Flur und schauen in die Kamera.
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Marcel Raabe
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Die Studierenden und die Studiengangleitung des Studiengangs BA Regie stehen auf einer geschwungenen Treppe und schauen nach oben in die Kamera.
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Marcel Raabe
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Interimsstudiengangleitung (v.li.): Friederike Thielmann, Angela Richter und Lisa Lucassen.
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Studium & Berufsfeld
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Im Bachelorstudiengang Regie werden Praxen und Reflexion des Inszenierens sowie das Berufsfeld der Regie und angrenzender Berufe vermittelt. Gegenstand des Studiengangs sind sowohl literatur- wie recherche- und taskbasierte Theaterarbeit. Ein besonderes Interesse gilt jeweils den zeitgenössischen Entwicklungen im Theater und deren verwandten Kunstformen. In interdisziplinärer Lehre integriert der Studiengang Regie Praxis und Wissen der Bereiche Schauspiel, Dramaturgie, Bühnenbild und Theatertechnik. Die künstlerisch-praktische verstehen wir auch als eine theoretisch-reflexive Theaterarbeit. Diese wird durch theoretische Angebote aus Theaterwissenschaft und angrenzender Wissenschaften wie Philosophie, Kunst- und Sozialwissenschaften unterstützt. Zentraler Bestandteil ist die inszenatorische Praxis in den Studienprojekten.

Der Bachelor of Arts Regie hat die Regelstudienzeit von 8 Semestern und beginnt jeweils zum Wintersemester. Insgesamt werden 240 Creditpoints erworben. Die Lehrveranstaltungen finden in deutscher Sprache statt. Weitere Informationen siehe Studienprüfungsordnung.

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Bachelor Regie
Zahlen und Fakten
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8 Semester
Faktenbezeichnung
Zahl
zum Wintersemester
Faktenbezeichnung
Zahl
Bachelor of Arts (B.A.)
Faktenbezeichnung
Zahl
240 CP
Faktenbezeichnung
Zahl
Deutsch
Faktenbezeichnung
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Zahlen und Fakten
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Termine & Fristen
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Termine & Fristen
Infotext

Es handelt sich um ein mehrstufiges Eignungsprüfungsverfahren. Das Bestehen der Präsenzrunde 1 ist Voraussetzung zur Teilnahme an Präsenzrunde 2.

WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester

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Voraussetzungen
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Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Regie ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.

Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Regie werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Regie setzt außerdem das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus. In der Eignungsprüfung ist das deutliche Interesse an Fragen zu Kunst und Kultur, die Begabung für den Regieberuf, sowie die hinreichende Vertrautheit mit einer weiteren europäischen Sprache zu dokumentieren.

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Bewerbung
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Online-Bewerbung
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Das Bewerbungsportal ist nur innerhalb des Bewerbungszeitraums freigeschaltet. Wenn Sie sich bereits beworben haben, können Sie den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung im Online-Portal nachverfolgen.

Inhalt
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Checkliste: Dokumente & Nachweise
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  1. aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
  2. vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
  3. Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
  4. bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
  5. für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
  6. Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
  7. Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...

*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.  

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Anmeldegebühr
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Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.

Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).

Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.

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Was brauche ich für die Bewerbung?
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Beschreibung

Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.

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Eignungsprüfung
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Der 1. Abschnitt besteht aus einer Hausarbeit in den Formen schriftlicher Aufsatz, Videoaufnahme und ggf. Audioaufnahme zu den unten aufgeführten Aufgabenstellungen.

Der 2. Abschnitt besteht aus einer ca. einstündigen mündlichen Prüfung in Form eines Gesprächs zu Motivation der Studienwahl, Theaterverständnis und künstlerischen Interessen sowie künstlerischen Übungen zu szenischen Ideen.

Der 3. Abschnitt besteht aus inszenatorischen Aufgaben zu Text, Raum und Interaktion sowie zur Textentwicklung (praktische Aufgaben, Dauer ca. 40 Minuten) und einem abschließenden reflektierenden Gespräch (ca. 15-30 Minuten).

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Abschnitte
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1. Abschnitt
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Bitte reichen Sie eine Hausarbeit in den Formen schriftlicher Aufsatz, Videoaufnahme und ggf. Audioaufnahme zu folgenden Aufgabenstellungen ein:

1. Stellen Sie sich in einem Video von 1-3 Minuten vor und erläutern Sie ihre Motivation, Regie zu studieren. Dabei können Sie beispielsweise darauf eingehen, welche Erfahrungen Sie mit oder im Theater bereits gemacht haben, was Sie sich vom Theater wünschen und was Sie am Inszenieren und der Arbeit im Theater interessiert. In welcher Form Sie darüber sprechen, wo und wie Sie das Video aufnehmen möchten, können Sie frei wählen.

2. Beschreiben Sie ein Kunstwerk (eine besonders eindrückliche Minute oder eine Szene aus einer Theaterinszenierung, einer Performance, einem Film, einer Serie oder ein Werk der bildenden Kunst, ein Musikstück, etc.) Ihrer Wahl auf einer DIN-A4-Seite.

3. Wählen Sie eine Aufgabe:

Entwickeln Sie ausgehend von dem Textausschnitt aus dem Roman "Auslöschung" von Jeff Vandermeer eine szenische Arbeit. Konzentrieren Sie sich dabei auf einen Aspekt: Sie können einen Entwurf für einen szenischen Raum, ein Skript für einen szenischen Text und/oder ein Skript für einen szenischen Ablauf oder eine Probenarbeitsmethode (Textgenese, Arbeit mit Schauspieler*innen, Probenstruktur und -ablauf) erarbeiten. Ihr szenisches Konzept können Sie als Text von 1-3 Seiten oder als Video- oder Audioarbeit von jeweils 2-5 min. einsenden.

oder

Wählen Sie ein Bild aus, auf dem zwei oder mehr Wesen abgebildet sind. Es kann sich beispielsweise um ein Familienfoto, ein Werbebild oder einen Comicstrip handeln. Beschreiben oder erfinden Sie, in welcher Weise Sie zu diesen Wesen in Beziehung stehen. Dabei können Sie sowohl einen Text von 1-3 Seiten oder eine Video- oder Audioarbeit von jeweils 2-5 min. entwickeln, in der auch das gewählte Bild zu sehen bzw. beschrieben ist.

Video- und Audiodateien müssen online über einen Link zur Verfügung gestellt werden, ohne dass ein Download oder ein Passwort/Login (weder für die Plattform noch das Video) erforderlich ist.

Die Hausarbeit wird von mindestens zwei Prüferinnen/Prüfern bewertet.

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2. Abschnitt
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Der 2. Abschnitt besteht aus einer ca. einstündigen mündlichen Prüfung in Form eines Gesprächs zu Motivation der Studienwahl, Theaterverständnis und künstlerischen Interessen sowie künstlerischen Übungen zu szenischen Ideen.

Zum 2. Prüfungsabschnitt wird nur zugelassen, wer die Hausarbeit mit „bestanden“ absolviert hat.

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3. Abschnitt
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Der 3. Abschnitt besteht aus inszenatorischen Aufgaben zu Text, Raum und Interaktion sowie zur Textentwicklung (praktische Aufgaben, Dauer ca. 40 Minuten) und einem abschließenden reflektierenden Gespräch (ca. 15-30 Minuten).

Zum 3. Prüfungsabschnitt wird nur zugelassen, wer die mündliche Prüfung mit „bestanden“ absolviert hat.

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[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 15.04.2024]

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Studien- und Prüfungsordnung
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Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

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Beschreibung

[83/2019, 04.06.2019]

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Stand: 27.05.2019

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Fragen & Kontakt
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Kontaktüberschrift
Fachliche Beratung
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Fragen zur Online-Bewerbung?
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📞 +49(0)69154007330

Telefonische Sprechzeiten im Studierendensekretariat:

  • Di und Do von 10-12 Uhr
  • Mo und Fr von 13-15 Uhr

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

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