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Kronberg Academy Bachelor
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Ein Cellist spielt sein Instrument, die schnelle Bewegung des Bogens ist im Bild zu sehen
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Laura Brichta
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Studium & Berufsfeld
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Dieser Bachelorstudiengang bereitet musikalische Höchstbegabungen auf eine internationale Karriere als Solokünstler*in für die Instrumente Geige, Bratsche oder Cello vor.

Die Studierenden erhalten Unterricht von international renommierten Künstler*innen und können so ein Höchstmaß an technischer und künstlerischer Fertigkeit erreichen. Sie entwickeln eine interpretative, kreative und umfassend gebildete Ausdrucksform, werden geschult im Verständnis für theoretische, historische und kulturelle Aspekte der Musik, musizieren alleine oder mit anderen und bewegen sich in einem Umfeld, in dem künstlerische, intellektuelle und soziale Fähigkeiten gefördert und entwickelt werden können.

Wer zwei Studienjahre (BA-Phase) erfolgreich absolviert, schließt mit dem Bachelor of Music (B.Mus.) ab.

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Zahlen und Fakten
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zum Wintersemester
Faktenbezeichnung
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4 Semester
Faktenbezeichnung
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Bachelor of Music (B.Mus.)
Faktenbezeichnung
Zahl
240 CP
Faktenbezeichnung
Zahl
Deutsch
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Termine & Fristen
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Voraussetzungen
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Für die Zulassung zum Studiengang werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt (TestDaF Niveaustufe 3, Zertifikat B1 (GER), DSH-Prüfung Stufe 1 oder Deutsches Sprachdiplom der KMK 1. Stufe).

Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist im Normalfall eine vorherige Teilnahme an internationalen Wettbewerben, an Meisterkursen oder Kammermusikprojekten, welche von der Kronberg Academy veranstaltet bzw. mit der Kronberg Academy assoziiert sind.

Die Zulassung zur BA-Phase des Studiengangs setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung gemäß § 3 voraus.

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Bewerbung
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Bewerben
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Infos zu Terminen, benötigten Unterlagen und das Bewerbungsformular finden Sie auf der Website der Kronberg Academy.

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Eignungsprüfung
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Die Eignungsprüfung für den Kronberg Academy Bachelor setzt sich aus den Teilen instrumentales Hauptfach, Musiktheorie und Hörfähigkeit zusammen.

Instrumentales Hauptfach

Es wird erwartet, dass folgende Stücke vorgetragen werden:

  • Eine Etüde
  • Eine unbegleitete Suite, Sonata oder Partita von J.S. Bach
  • Eine Sonate aus dem späten 18., 19. oder 20. Jahrhundert
  • Ein Konzert aus dem späten 18., 19. oder 20. Jahrhundert
  • Ein Charakterstück
  • Ein Werk eines innerhalb der letzten siebzig Jahre geborenen Komponisten
  • Blattspiel

Darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber der Prüfungskommission eine Liste des bereits erarbeiteten Repertoires vorlegen.

Es wird erwartet, dass bis auf die Sonate und das zeitgenössische Stück alle vorbereiteten Werke auswendig vorgetragen werden. Die Kommission behält sich das Recht vor, den Vortrag abzubrechen. Ein Begleiter wird bei Bedarf gestellt, es wird den Bewerbern jedoch empfohlen, einen eigenen Begleiter mitzubringen.

Musiktheorie

In einer schriftlichen Prüfung (Dauer ca. 90 Minuten) sollen folgende Aufgaben bearbeitet werden:

  • Bestimmen und Bilden von Intervallen und Tonleitern (einschließlich Kirchentonleitern)
  • Bestimmen und Bilden von Akkorden und Akkordfortschreitungen
  • Bearbeitung einer gegebenen Melodie im zwei-, drei oder vierstimmigen Satz
  • Kommentieren eines vorgelegten Partiturausschnitts unter Berücksichtigung von Instrumentation, Klangfarbe, stilistisch-historischer Einordnung, Form, Satztechnik, Charakter.

Hörfähigkeit

In einem schriftlichen Test von etwa 60 Minuten Dauer hat die Bewerberin oder der Bewerber die Fähigkeit nachzuweisen, elementare rhythmische, melodische, harmonische, klangliche und formale Zusammenhänge hörend zu erkennen.

Sollten die theoretischen Prüfungsteile nicht bestanden werden, kann das Studium bei bestandener Eignungsprüfung im instrumentalen Hauptfach dennoch aufgenommen werden; anhand der Prüfungsergebnisse ergibt sich dann, in welchem zeitlichen Umfang der Studierende zusätzliche Veranstaltungen im Bereich „Musiktheorie“ bzw. „Hörschulung“ besuchen muss. Bei Nichtbestehen ist die Prüfung innerhalb eines Jahres zu wiederholen.

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Beschreibung

[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]

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Studien- und Prüfungsordnung
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Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.

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Beschreibung

Stand: 27.05.2019

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Fragen & Kontakt
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Kontaktüberschrift
Fachliche Beratung
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Fragen zur Online-Bewerbung?
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📞 +49(0)69154007330

Telefonische Sprechzeiten im Studierendensekretariat:

  • Di und Do von 10-12 Uhr
  • Mo und Fr von 13-15 Uhr

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

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