Der Masterstudiengang Komposition baut auf einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss auf und dient der Vertiefung und Erweiterung der dort erworbenen Fähigkeiten und der Hinführung auf potentielle Berufsfelder. Er zielt auf die Weiterentwicklung und Präzisierung des persönlichen künstlerischen Profils und ermöglicht eine spezifische Erweiterung des Erfahrungshorizontes. Er entwickelt bei den Studierenden eine umfassende praxisnahe Kompetenz zur Bewältigung künstlerischer Fragestellungen, insbesondere auch in fächerübergreifenden und interdisziplinären Zusammenhängen.
Im Zentrum steht das eigene Projekt
Im Zentrum des Studiums steht die Umsetzung und Realisation eines eigenen umfangreichen Kompositionsprojektes (z.B. Musiktheater, Ensemble- oder Orchesterkomposition, Raumklangprojekt, interdisziplinäres Projekt, performatives Projekt, elektronische oder live-elektronische Komposition etc). Inhalt und Format dieses Projektes werden auf der Grundlage eines Exposés, das bei der Eignungsprüfung einzureichen ist, mit der Studiengangsleitung abgestimmt. Im Verlauf des Studiums werden in Form von Recherche, diskursiver Reflexion und praktischer Erprobung alle Teilaspekte des Projektes erarbeitet und entwickelt. Als Masterarbeit erfolgt zum Abschluss des Studiums die Umsetzung des Kompositionsprojektes und die Realisation in einer öffentlichen Präsentation/Aufführung und deren schriftlicher Reflexion.
Die Konzeption des Studiums ermöglicht eine Anpassung der Inhalte an die Notwendigkeiten und Erfordernisse des jeweiligen Projektes und damit an die individuellen Bedürfnisse des Studierenden. Diese Art von Studium fordert vom Studierenden ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit. Der erfolgreiche Abschluss des Studiums qualifiziert für die Berufsfelder der freien und angewandten Komposition in performativen Kontexten (interdisziplinär, instrumental, technologisch, etc.).
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Die Zulassung zum Masterstudiengang „Komposition" setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Musikhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule im In- oder Ausland voraus. Dieser muss nicht notwendigerweise in Komposition vorliegen, auch Abschlüsse in Studiengängen wie Dirigieren, Musiktheorie, künstlerisches Instrumentalspiel, Schulmusik sind möglich.
Bei Bewerbungen aus dem Ausland werden für die Zulassung zum Studiengang ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. Alternativ ist eine Bewerbung auch bei ausreichenden Kenntnissen der englischen Sprache möglich. Die Zulassung zum Masterstudiengang Komposition setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
- aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
- vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
- Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
- bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
- für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
- Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
- Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...
*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).
Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Die Zulassung zum Masterstudiengang Komposition setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.
Mit der Anmeldung ist Folgendes einzureichen:
- mindestens drei Partituren eigener Kompositionen in verschiedenen Besetzungen.
- ein Exposé zum geplanten künstlerischen Projekt im Rahmen der Masterarbeit.
Neben der Beschreibung der Projektidee und der zugrunde liegenden künstlerischen Ausrichtung soll das Exposé auch eine Projektskizze zur Durchführung (inkl. benötigter Ressourcen, möglicher Kooperationspartner etc.) beinhalten.
Nach Durchsicht der Partituren und des Exposés entscheidet die Fachjury über die Einladung zur Eignungsprüfung.
Die Eignungsprüfung besteht aus einem 30minütigen Kolloquium.
In einem Gespräch werden Fragen zur Motivation, zur bisherigen Ausbildung, zu den Entwicklungsperspektiven und musikalisch künstlerischen Inhalten erörtert. Insbesondere:
- Fragen zu den eingereichten Kompositionen
- Fragen zum im Rahmen der Masterarbeit geplanten Projekt
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Stand: 27.05.2019
[107/2022, 06.12.2021]