Studiengangsinhalte
Das Aufbaustudium wendet sich an Musiker*innen, die die Kenntnis historischer Umstände in Bezug auf die Interpretation von Musik vergangener Jahrhunderte als essenziell für ihren persönlichen Umgang mit Musik betrachten.
Dies betrifft sowohl den Einsatz historischer, den jeweiligen Epochen entsprechender Instrumente bzw. Ihrer Kopien, als auch durch Quellen und Traktate gewonnene aufführungspraktische Erkenntnisse. Die stilistische Spanne innerhalb des Studienganges reicht von der Musik vor 1600 bis ins 19. Jahrhundert.
Bessere Berufschancen im Orchester
Ziel ist die künstlerische Ausbildung von Musiker*innen, die sich im freiberuflichen Musikleben aufgrund ihrer stilistisch umfassenden Bildung behaupten können und ein stetiges Interesse an neuen Erkenntnissen für die musikalische Interpretation bewahren.
Durch Vermittlung zusätzlicher spieltechnischer und stilistischer Fertigkeiten und Kenntnisse zielt der Studiengang auch darauf ab, Orchestermusiker*innen bessere Berufschancen auf dem Stellenmarkt zu eröffnen.
Fächer der Historischen Intepretationspraxis
Das Studium ist in folgenden Hauptfächern möglich: Blockflöte, Traversflöte, Historische Oboe, Barockfagott/Dulzian, Naturhorn, Naturtrompete, Historische Violine/Viola, Barockvioloncello, Viola da gamba, Violone/Historischer Kontrabass, Laute, Cembalo, Hammerklavier sowie Orgel.
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Die Zulassung zum Masterstudiengang Historische Interpretationspraxis setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus: Bachelor-, Diplom-Musiker*in, Künstlerische Reifeprüfung, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien für Musik, MusiklehrerInnendiplom, Kirchenmusik (A-Examen) oder diesen Studiengängen vergleichbare Examina im In- und Ausland, sowie eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung (auf historischem oder auf modernem und historischem Instrument).
- aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
- vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
- Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
- bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
- für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
- Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
- Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...
*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).
Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Die Eignungsprüfung besteht aus einer Prüfung im Hauptfach und einer Prüfung im Pflichtfach Cembalo (außer Hauptfächer Cembalo und Laute). Das vorbereitete Programm im Hauptfach soll mindestens ca. 20-30 Minuten dauern, die Kommission behält sich vor, daraus Musik in der Dauer von ca. 15 Minuten auszuwählen. Das Programm muss jeweils (zumindest zu einem großen Teil) auf einem historischen/historisch eingerichteten Instrument vorgetragen werden. Bei allen Werken, die eine Begleitung vorsehen, erfolgt diese in der Regel auf dem Cembalo.
- 3 Werke aus der Literatur zwischen 1600 und 1780.
- ein kammermusikalisch vorzutragender Satz mit Generalbass (auf Anfrage wird nach Möglichkeit und Absprache des Werks eine Solistin/ ein Solist zur Verfügung gestellt).
- Prima-Vista-Spiel eines einfachen bis mittelschweren Generalbasses.
- 3 stilistisch unterschiedliche Werke aus dem Solorepertoire zwischen ca. 1750-1850
- Prima-Vista-Spiel eines einfachen Generalbasses.
3 Werke aus folgenden Bereichen: Italien, 17. Jhdt. (Frescobaldi, Rossi, Merula etc.); Norddeutschland (Scheidt, Sweelinck, Buxtehude); Süddeutschland/Österreich (Froberger etc.); Frankreich (Titelouze, Couperin, Clerambault etc.)
3 Werke aus verschiedenen Epochen und Stilen der Literatur zwischen 1600 und 1780, darunter ein frühbarockes Stück und ein Werk von J.S. Bach
3 Werke aus der Literatur zwischen 1600 und 1820
2 Werke aus der Bassliteratur (auch Bassocontinuo) zwischen 1600 und 1800
3 Werke aus folgenden Bereichen: Frankreich (z. B. Marais, Forqueray); England (z. B. Simpson, Hume); Deutschland (z.B. J. S. Bach, Abel oder C.Ph.E. Bach)
Prüfungsprogramm mit Werken aus mindestens 2 unterschiedlichen Stilbereichen. Die Prüfung kann auf Renaissance-, Barocklaute, Theorbe oder Vihuela (oder auf mehreren dieser Instrumente) abgelegt werden. Obligatorisch wird das Vom-Blatt-Spiel eines einfachen Generalbasses erwartet
3 Werke unterschiedlichen Stilen des Blockflötenrepertoires vor 1850, davon ein Werk im französischen Stil. Möglich ist auch ein Originalwerk für Csakan, eventuell auf der Blockflöte
Im Fach Traversflöte können zwei verschiedene Schwerpunkte gewählt werden:
- Einklappenflöte (Schwerpunkt Barock/Klassik): 3 Werke aus der Literatur zwischen 1600 und 1800 (auch Arien aus Kantaten, Oratorien etc.)
- Mehrklappenflöte (Schwerpunkt Klassik/Romantik/Orchesterspiel): 3 Werke aus der Literatur zwischen 1750 und 1850, darunter ein Werk auf der barocken Einklappenflöte.
3 Werke aus der Literatur zwischen 1700 und 1820, möglichst auf den entsprechenden Instrumententypen
3 Werke aus der Literatur zwischen 1600 (Dulzian) und 1820, nach Möglichkeit auf den entsprechenden Instrumententypen
3 Stücke auf Barock- und/ oder Inventionshorn aus der Zeit zwischen 1700 und 1830 (auch Orchesterstellen aus dem barocken und klassischen Repertoire)
3 Stücke auf Naturtrompete (auch Orchesterstellen aus dem barocken und klassischen Repertoire)
- Mindestens 1 anspruchsvolles solistisches Werke aus der Literatur zwischen 1600 und 1780
- Zwei kammermusikalisch vorzutragende Werke für ein Solo und Generalbass (auf Anfrage wird nach Möglichkeit und Absprache des Werks eine Solistin/ ein Solist zur Verfügung gestellt).
- ein kammermusikalisch vorzutragender Satz (Noten werden eine Woche vor der Prüfung zugesandt und Solist*in wird zur Verfügung gestellt)
- Prima-Vista-Spiel eines mittelschweren Generalbasses.
Für alle Fächer des Aufbaustudiums (außer bei Hauptfach Cembalo, Hammerklavier und Laute) ist eine Prüfung in Cembalo Pflicht. Hierfür soll ein Stück von ca. 3 – 5 Minuten Dauer (z. B. Invention von J. S. Bach oder Pièce de Clavecin von Couperin) vorbereitet werden. Die Eignungsprüfung für das Pflichfach Cembalo wird zusammen mit der Hauptfachprüfung durchgeführt.
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]
Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) legt die Rahmenbedingungen und Regelungen für Ihr Studium fest. Sie gilt zusammen mit den Allgemeinen Bestimmungen (für Bachelor- und Masterstudiengänge) oder der SPoL (für Lehramtsstudiengänge). Alle Versionen der SPO Ihres Studiengangs (auch frühere Fassungen für Studierende vergangener Studienjahre) finden Sie unter Prüfungen.
Stand: 27.05.2019
[136/2023, 23.06.2023]