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Semesterticket, Förderung und Angebote
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Förderung
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Das StuPa möchte die Studierenden motivieren, eigene Initiative zu ergreifen und künstlerische, kulturelle, politische, wissenschaftliche sowie pädagogische Projekte außerhalb des Hochschulangebotes zu realisieren.

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Semesterticket
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Der AStA hat für Studierende der HfMDK das sechs Monate lang gültige RMV-AStA- Semesterticket ausgehandelt. Es berechtigt Dich im gesamten Semester zu beliebig vielen Fahrten in der 2. Klasse mit allen Nahverkehrsmitteln im gesamten Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und dem Übergangstarifgebiet zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und zum Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV). Das Ticket wird im Studentensekretariat auf den Studierendenausweis aufgeklebt. Du bezahlst es am Anfang des Semesters mit der Rückmeldung.

Das RMV-AStA-Semesterticket ist jedoch konkurrenzlos preiswert. Das relativ günstige Semesterticket kommt zu Stande, weil es alle Studierenden der hessischen Hochschulen in einem Solidarsystem erwerben. Es kann daher nur in Ausnahmen zurückerstattet werden.  Hier hast Du im RMV freie Fahrt: RE (Regional Express), RB (Regional Bahnen), SE (Stadtexpress), S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse, Anrufsammeltaxen des RMV (soweit vorhanden). 

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Deutschlandticket-Upgrade
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Unter folgendem Link kommt ihr direkt zum Authentifizierungs- und Bestellprozess:

https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=80c2e6a971a97947d0b05948c6001a90

Hier die wichtigsten Informationen und Bedingungen, die uns der RMV bereitgestellt hat:

  • Berechtigt zum Erwerb/Besitz des Upgrades sind nur immatrikulierte Studierende im Besitz eines gültigen RMV-Semestertickets
  • Wer eine Erstattung erhalten hat, darf dieses Angebot nicht nutzen! Die Nutzung des Upgrade-Ticket ohne gültiges Semesterticket gilt als Fahren ohne Fahrschein! 
  • Das Angebot ist freiwillig und ist vom Nutzer selbst zu zahlen
  • Das Upgrade kostet pro Monat: 10,07 € EUR
  • Als Zahlungsmittel sind SEPA, PayPal und Kreditkarte möglich 
  • Als Upgrade wird ein Deutschlandticket ausgegeben. Das Deutschlandticket unterliegt den allgemeinen Tarifbestimmungen und ist deutschlandweit in der 2. Klasse im Nah-und Regionalverkehr gültig.
  • Das Upgrade kann jederzeit auch noch für den laufenden Monat erworben werden
  • Das Upgrade ist nur als HandyTicket erhältlich (Web-basiert und soll freiwillig in Apple-/Google-Wallet ladbar sein)
  • Das Upgrade wird als Abonnement mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit angeboten
  • Gekündigt werden kann jeweils bis zum letzten Tag eines jeden Monats
  • Keine Verrechnung eines laufenden Monats bei vorzeitiger Kündigung oder verspätetem Start möglich
  • Bei Nicht-Kündigung endet das Upgrade jeweils spätestens am Ende des jeweiligen Semesters
  • Jeweils zu Beginn eines Semesters muss das Upgrade neu erworben werden
  • Zu Kontrollzwecken ist zusätzlich das aktuelle RMV-Semesterticket und ein Lichtbildausweis mitzuführen
  • Bei Fragen zum Upgrade bitte an den jeweiligen AStA der Hochschule (in unserem Fall an rmv@asta-hfmdk-frankfurt.de) wenden
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Geltungsbereich
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ist das gesamte RMV-Gebiet und die VRN- und NVV - Übergangstarifgebiete, also in ganz Mittel- und Südhessen. Das RMV-AStA Semesterticket gilt immer bis zum letzten (oder ersten) Bahnhof im Geltungsbereich. Weitere Infos unter www.rmv.de.    

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Ticket/Ausweis vergessen - erwischt. Und nun? 
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Lege das Ticket innerhalb einer Woche mit Ausweis bei den Verkaufsstellen des Verkehrsunternehmens vor, von dem Du erwischt wurdest; dann kostet es nur 7 Euro Gebühr. Für die VGF ist die Verkaufsstelle das Kundenzentrum am Börneplatz, für die S-Bahn geht jeder Bahnschalter im Hauptbahnhof. Tust Du das nicht, kostet es 40 Euro!

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Ticket verloren - was nun?
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Verlierst Du das Ticket 14 Tage nach Vorlesungsbeginn oder später, so gehe ins Studentensekretariat. Dort erhältst Du gegen eine Gebühr ein Neues. Verlierst Du es vor diesem Zeitpunkt, so musst Du Dir zuvor noch vom AStA bestätigen lassen, dass Du keine Erstattung des Semesterticketbeitrags beantragt hast. 

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Rückerstattung
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Das Semesterticket wird automatisch bei der Rückmeldung erworben. Es gibt allerdings Gründe, aus denen man eine Rückerstattung dieses Betrages beantragen kann. Wichtig: Im Falle der Rückerstattung des Beitrages für das Semesterticket entfällt die Fahrberechtigung!

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Reguläre Rückerstattung
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Wer kann eine reguläre Rückerstattung des Semesterticketbeitrages beantragen?   

Vertraglich ausgenommen sind:  

  1. Schwerbehinderte
  2. Studierende im Urlaubssemester
  3. Studierende, die ein Praktikum außerhalb des RMV-Gebiets machen
  4. Studierende, die außerhalb des RMV-Gebietes wohnen und nur bis zu 4mal pro Monat Unterricht an der Hochschule erhalten
  5. Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums ein ganzes Semester im Ausland aufhalten
  6. Studierende, denen es nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war, über mind. 3 Monate das Ticket zu benützen. Hier ist eine rückwirkende Rückerstattung möglich.

Für die Rückerstattung ist als Nachweis einzureichen:

  • Scan aller vier Seiten des HfMDK-Studierendenausweises, gestempelt für das Semester, für welches die Rückerstattung beantragt wird, aber ohne das Semesterticket für dieses Semester (auch falls es noch nicht möglich gewesen sein sollte den Stempel abzuholen bitte alle vier Seiten schicken, sowie ein Nachweis, dass Du regulär eingeschrieben bist!)
  • KontoinhaberIn und IBAN (für ausländische Konten auch BIC) für die Rückerstattung 
  • Zusätzlich je nach Antragsgrund:

Zu 1. Kopie des Schwerbehindertenausweises
Zu 2. Kopie des Antrags auf ein Urlaubssemester
Zu 3. Kopie des Praktikumvertrages
Zu 4. Kopie des Mietvertrags/Wohnsitznachweis sowie Bestätigung der Hochschule, dass der/die Studierende nur bis zu 4mal pro Monat Unterricht an der Hochschule erhält
Zu 5. Kopie des genehmigten Antrages auf ein Auslandssemester  
Zu 6. Ärztliches Attest

Anträge auf Erstattung des Semesterticketanteils müssen spätestens bis zum zweiten Montag der Vorlesungszeit des Semesters formlos an die folgende Adresse gesendet werden: rmv@asta-hfmdk-frankfurt.de

Die Anfragen bezüglich der Rückerstattung werden ab dem 1. April (Sommersemester) bzw. 1. Oktober (Wintersemester) bearbeitet.

Unvollständige Rückerstattungsanträge sowie Rückerstattungsanträge, bei denen auf Nachfrage und Fristsetzung keinerlei Nachweise erfolgen, werden zurückgewiesen.

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Härtefall-Antrag auf Rückerstattung
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Der AStA kann Euch im Härtefall das Geld für Euer Semesterticket zurückerstatten. 

Für einen Härtefallantrag müsst Ihr dafür bitte folgende Angaben per E-Mail an rmv@asta-hfmdk-frankfurt.de schicken.

  • formloser Antrag mit Angabe persönlicher Daten (Name, Studiengang, Adresse, Bankverbindung)
  • Kopie des Studentenausweises, Vorder- und Rückseite, sodass die Rückmeldung ersichtlich ist und ob das RMV- Ticket eingeklebt wurde oder nicht
  • Einkommensnachweis (der letzten 6 Monate)
  • Kopie der Meldebescheinigung neueren Datums bzw. Personalausweis - Beleg der Krankenkassenbeiträge (nach Bedarf)
  • Kopie des Mietvertrages
  • weitere Nachweise (z. B. für Kinder)
  • Kopie des aktuellen BAföG-Bescheides

Die Anfragen bezüglich der Rückerstattung werden ab dem 1. April (Sommersemester) bzw. 1. Oktober (Wintersemester) bearbeitet.

Unvollständige Rückerstattungsanträge sowie Rückerstattungsanträge, bei denen auf Nachfrage und Fristsetzung keinerlei Nachweise erfolgen, werden zurückgewiesen.

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Kulturticket
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Mit eurem Studi-Ausweis könnt Ihr 18 Museen in Frankfurt besuchen. Das Kulturticket funktioniert dabei nach dem Solidarmodell. Das heißt, Ihr bezahlt pro Semester 1€ und kommt dafür ohne Eintritt in die Museen. 

Die Folgenden Museen sind als Partner*innen Teil des Kulturtickets:

    1.    Archäologisches Museum
    2.    Caricatura Museum
    3.    Deutsches Architekturmuseum
    4.    Deutsches Filmmuseum
    5.    Hindemith Kabinett
    6.    Historisches Museum Frankfurt
    7.    Ikonen-Museum
    8.    Institut für Stadtgeschichte
    9.    Jüdisches Museum
   10.   Junges Museum
   11.   MUSEUM MMK FÜR MODERNE KUNST
   12.   ZOLLAMT MMK    
   13.   TOWER MMK
   14.   Museum Angewandte Kunst
   15.   Museum Giersch der Goethe-Universität 
   16.   Museum Judengasse
   17.   Porzellan Museum
   18.   Weltkulturen Museum

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Call a bike
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Im Semesterbeitrag sind 2€ für Call-A-Bike enthalten, dafür erhaltet Ihr folgende Leistungen:

  • Kostenlose Ausleihe der Fahrräder für 60 Minuten, je weitere angefangene halbe Stunde 1,00€, höchstens 9,00€ pro Tag. Kostenlose Wiederausleihen sind nach 15 Minuten nach Abgabe des Bikes möglich.
  • Gleichzeitig können pro Person 3 Fahrräder auf einmal kostenlos ausgeliehen werden. 
  • Nutzung der Call-A-Bikes zu gleichen Konditionen an allen ICE-Standorten in Deutschland, sowie in den Städten: Baden-Baden, Bielefeld, Darmstadt, Halle, Marburg, München, Troisburg, Würzburg.
  • Eine Ausleihstation findet sich direkt vor der Hochschule

Um euch für Call a Bike anmelden zu können, schreibt bitte eine Mail mit eurer Matrikelnummer an call-a-bike@asta-hfmdk-frankfurt.de. Dann bekommt ihr nähere Infos, wie ihr euch registrieren könnt. 

Hinweis: Studierende die über die Goethe-Uni schon ein Call A Bike-Konto haben müssen in diesem Fall nichts tun, der Preis wird auch an der Goethe-Uni günstiger.

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Darlehen
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«Das Studierendenparlament kann ordentlich immatrikulierten Studierenden der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Darlehen mit kurzer Laufzeit gewähren.»  

So beginnt die Darlehensordnung des StuPa's, die auch am schwarzen Brett des AStA hängt.  Hier mal eine kurze Übersicht:

  • Das Studierendenparlament kann Euch Darlehen gewähren.
  • Die Höhe beträgt in der Regel zwischen 250 und 500 Euro.
  • Es hat im Regelfall eine Laufzeit von einem halben Jahr, kann aber zweimal um jeweils weitere drei Monate verlängert werden.
  • Während dieser Zeit ist es zinslos.

Voraussetzungen

  • Ihr habt akute Geldsorgen, die Euch das Weiterstudieren schwierig bis unmöglich machen.
  • Ihr seid in absehbarer Zeit in der Lage, Euern Lebensunterhalt wieder selbst zu tragen.
  • Ein anderer Student der Hochschule ist bereit, für Euch zu bürgen. Er selbst darf zu dem Zeitpunkt aber kein noch laufendes Darlehen von uns erhalten oder beantragt haben.

Ablauf

  • Ihr schreibt einen Brief an den AStA. Darin legt Ihr Euer Problem kurz dar. Diesen Brief hinterlegt Ihr im AStA-Fach an der Pforte. Und nicht Euren Namen und die Telefonnummer vergessen...
  • Dann wird sich das Finanzreferat bei Euch melden und einen Termin vereinbaren. Zu diesem Termin kommt der Bürge mit. Ihr unterschreibt beide den Antrag. Bringt hierzu bitte Eure Studentenausweise mit.
  • Jetzt entscheidet das StuPa in einer der folgenden wöchentlichen Sitzungen über die Vergabe des Darlehens. Danach setzt sich das Finanzreferat mit Euch in Verbindung. Sollte das Darlehen gewährt werden, werden die Rückzahlungsraten vereinbart. In jedem Fall erhaltet Ihr noch einen entsprechenden Brief, der die Entscheidung vom AStA und die restlichen Einzelheiten beinhaltet.
  • Das Geld wird Euch im Regelfall überwiesen. Damit beginnt dann auch die Laufzeit, innerhalb derer Ihr Euer finanzielles Tief hoffentlich überwunden und das Darlehen wieder an den AStA zurückgezahlt habt. Für eine eventuelle Verlängerung der Laufzeit oder andere Schwierigkeiten wendet Ihr Euch ans Finanzreferat.

Dies ist, wie gesagt, nur eine kurze Zusammenfassung der Darlehensordnung. Diese solltet Ihr letztendlich immer noch lesen, da sie die Grundlage für den Vertrag ist!

Stand: 04.05.2011

Kontakt

Infos und Kontakt bezüglich Darlehensanträgen: darlehen@asta-hfmdk-frankfurt.de

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Rabatte
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#HfMDKaffee

Mit unserem Studierendenausweis können wir ordentlich sparen: Im Huck gibts 10% auf alles. Im Gresso und im Stacks gibt es Stempelkarten.

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