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Rück­meldung
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Die Rückmeldung zum Sommersemester findet in der Zeit vom 12. Februar 2024 bis zum 4. März 2024 statt.

Sollte der Semesterbeitrag nicht bis zum genannten Termin vollständig bei uns eingegangen sein, wird eine Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung in Höhe von 30 € fällig. Die Frist für die verspätete Rückmeldung ist der 18. März 2024.

Wenn der Semesterbeitrag zuzüglich Säumnisgebühr bis zum letzten Tag der verspäteten Rückmeldung nicht vollständig bei uns eingegangen ist, folgt die Exmatrikulation von Amts wegen.
 

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Rückmeldung in 3 Schritten: So geht's
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1. Rechnung im CampusWEB herunterladen
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Ihre Zugangsdaten zum CampusWEB haben Sie per E-Mail mitgeteilt bekommen.

Zugangsdaten vergessen?

Ihre Matrikelnummer ist Ihr Benutzername. Falls Sie das Passwort nicht mehr kennen, können Sie es über „Passwort vergessen“ zurücksetzen. (Für weitere Infos siehe auch CampusWEB).

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Rechnung herunterladen

Laden Sie sich dort bitte Ihre Rechnung für die Semestergebühr herunter. Sie finden Ihre Rechnung unter „Mein Studium/Meine Rechnungen“. Wie sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt, können Sie unter Semesterbeitrag und Gebühren nachlesen.

Falls Sie im CampusWEB keine Rechnung angezeigt bekommen, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat unter Studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de in Verbindung.

Frist und Verwendungszweck

Bitte bezahlen Sie die Rechnung zwischen dem 12.02.2024 und dem 04.03.2024.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Rechnungsnummer gefolgt von Ihren Namen und Vornamen an, also z.B. „21-005432, Müller, Max“. an.

Sobald Ihre Semestergebühr bei uns eingegangen ist – das kann etwa acht Tage dauern – und alle notwendigen Dokumente vorliegen, werden Sie automatisch rückgemeldet.

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2. Studienbescheinigung ausdrucken
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Nach erfolgter Rückmeldung können Sie sich im CampusWEB Ihre Studienbescheinigung/BAföG-Bescheinigung für das nächste Semester herunterladen und ausdrucken. Dazu gehen Sie bitte im CampusWEB auf den Reiter „Meine Dokumente“ und wählen das gewünschte Dokument aus.

Studienbescheinigung ausdrucken klappt nicht?

Sollten uns von Ihnen noch Dokumente fehlen, die wir für die Rückmeldung benötigen, werden Sie nicht automatisch zurückgemeldet und können noch keine Bescheinigungen ausdrucken. Bitte kontaktieren Sie das Studierendensekretariat unter Studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de um uns die fehlenden Dokumente per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Sobald alle Dokumente vorliegen, melden wir Sie zurück, und Sie können Ihre aktuelle Studienbescheinigung ausdrucken.

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3. Studierendenausweis und Semesterticket aktualisieren
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Nachdem Sie sich erfolgreich rückgemeldet haben, aktualisieren wir Ihren Studierendenausweis, und Sie erhalten Ihr neues Semesterticket. Dies ist noch persönlich notwendig. Bitte nutzen Sie unbedingt die im Nachfolgenden erklärte Möglichkeit Ihren Ausweis aktualisieren zu lassen.

Ihr Ausweis wird in den folgenden Zeiträumen aktualisiert:

Während der Semesterferien:

Montag, 18.03. – Freitag, 22.03.2024
Montag, 25.03. – Donnerstag, 28.03.2024

Zu Beginn des nächsten Semesters:

Dienstag, 02.04. – Freitag, 05.04.2024

An jedem dieser Tage ist der Ablauf wie folgt:

9-12 Uhr: Sie werfen Ihren Ausweis in die Urne an der Pforte
12-14 Uhr: Das Studierendensekretariat bearbeitet Ihren Ausweis
14-15 Uhr: Sie können den Ausweis an der Pforte der Hochschule abholen

Wenn es Ihnen auf gar keinen Fall möglich sein sollte, einen dieser Termine wahrzunehmen, ist es möglich Ihren Ausweis während unseren persönlichen Sprechzeiten im Studierendensekretariat aktualiseren zu lassen. Sie finden unsere Sprechzeiten hier.

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Urlaubssemester oder Exmatrikulation
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Falls Sie sich für das kommende Semester beurlauben lassen möchten, stellen Sie bitte einen Urlaubsantrag über das CampusWEB. Die Einreichfrist für Urlaubsanträge ist der 4. März 2024, damit wir dies in der Planung des Wintersemesters berücksichtigen können. Während Ihrer Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus und zahlen den vollständigen Semesterbeitrag.

 

Wenn Sie Ihr Studium beenden möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation über das CampusWEB. Wenn Sie sich innerhalb der Rückmeldefrist exmatrikulieren, müssen Sie keine Semestergebühren bezahlen, und wir stornieren Ihre Rechnung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur bei einem Antrag auf Exmatrikulation eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten, nicht aber bei fehlender Rückmeldung! Die Bescheinigung benötigen Sie nach dem Studium zur Vorlage bei Behörden (auch als Nachweis gegenüber dem Rentenversicherungsträger) oder als Nachweis von Immatrikulationszeiten für andere Hochschulen.

Wenn Sie Ihren Studium zu Beginn des nächsten Semesters abschließen, müssen Sie trotzdem den Semesterbeitrag überweisen. Wenn Sie Ihr Studium bis zum 30. April (für das Sommersemester) oder bis zum 31.10. (für das Wintersemester) abschließen (es zählt das Datum der letzten eingereichten Prüfungsleistung) können Sie einen Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrages stellen. Schreiben Sie uns eine E-Mail, dann schalten wir Ihnen einen Erstattungsantrag im CampusWEB frei.

Antrag online ausfüllen

Hier geht’s zum CampusWEB

  • Anträge auf Urlaubsemester und Exmatrikulation werden über das eigene CampusWeb-Profil eingereicht.
  • Um den jeweiligen Antrag auszufüllen, loggen Sie sich bitte im CampusWEB ein.  
  • Dann klicken Sie auf "Mein Studium / Meine Anträge" und finden im Bereich "Verfügbare Anträge" den Antrag "Beurlaubung" bzw. "Exmatrikulation".  
  • Das Studierendensekretariat erhält automatisch den eingereichten Antrag, bearbeitet diesen und sendet Ihnen dann zeitnah eine Bestätigung per E-Mail, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde.
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Erstattung/Befreiung Semesterticket
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Wenn Sie das Semesterticket nicht benötigen, können Sie sich den Betrag unter bestimmten Bedingungen vom AStA der HfMDK erstatten lassen.  

Hier können Sie sich über die Rückerstattung der RMV-Semesterticketgebühren informieren. Bitte überweisen Sie in diesem Fall den kompletten Semesterbeitrag rechtzeitig, da es sich um einen Solidarbetrag handelt. Rückerstattungsanträge müssen bis eine Woche nach Semesterbeginn beim AStA eingegangen sein. Bitte wenden Sie sich dafür und für weitere Nachfragen per E-Mail direkt an den AStA: rmv@asta-hfmdk-frankfurt.de.

 

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben, mit dem Sie nach § 228  SGB IX ein Anrecht auf unentgeltliche Beförderung haben, können wir Sie von den Kosten für das Semesterticket  befreien lassen. Schreiben Sie uns in diesem Fall eine Mail an studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de mit einem Foto oder Scan Ihres Schwerbehindertenausweis. Sie erhalten dann eine verminderte Rechnung von uns.

 

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Ermäßigung bei Parallelstudium
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Studieren Sie außer an der HfMDK auch an einer anderen Frankfurter Hochschule, machen also ein Parallelstudium? Haben Sie dort bereits den Semesterbeitrag bezahlt?

Dann müssen Sie den Betrag für das Studierendenwerk nicht erneut bezahlen. Schreiben Sie uns eine Mail mit der aktuellen Studienbescheinigung der anderen Hochschule sowie einen Zahlungsbeleg für den dort bereits gezahlten Semesterbeitrag studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de. Sie erhalten dann eine ermäßigte Rechnung von uns.

Kooperationsstudiengänge der HfMDK und der Goethe-Universität sind von dieser Regel ausgenommen, da für diese nur an einer Hochschule Semesterbeiträge erhoben werden.

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Lehramtsstudierende
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  • L3 - Gymnasium: Sie zahlen wie gewohnt Ihren Semesterbeitrag an der HfMDK ein.
  • L1/2/5 – Grund-/Haupt-/Realschule: Sie zahlen wie gewohnt Ihren Semesterbeitrag an der Goethe-Universität ein.
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Fragen & Kontakt
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Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne im Studierendensekretariat:
Studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

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Studienorganisation
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