Optimal vorbereitet auf das Musikstudium: Die Young Academy der HfMDK Frankfurt bietet musikalisch hochbegabten Jugendlichen eine umfassende musikalische Frühförderung.
Der Hauptfachunterricht am Instrument oder im Gesang stellt die ganzheitliche Entwicklung der künstlerischen Persönlichkeit ins Zentrum: Erfahrene und erfolgreiche Professorinnen und Professoren fördern die jungen Ausnahmetalente individuell und intensiv.
Die Fächer Korrepetition, Kammermusik, Neue Musik sowie Musiktheorie und Gehörbildung sind im Studienplan der Young Academy fest verankert. Exkursionen und frei wählbare Workshops, beispielsweise in Körperschulung und Bewegungslehre, Mentalem Training oder Alter Musik, bereichern zusätzlich das Unterrichtsangebot.
Die Jungstudierenden besuchen den Unterricht in Musiktheorie und Gehörbildung sowie die ergänzenden Angebote blockweise samstags, damit die Vereinbarkeit mit dem Schulbesuch gewährleistet ist.
Eingebunden in den Hochschulalltag der HfMDK sammeln die Jungstudierenden der Young Academy durch Auftritte bei internen und öffentlichen Konzerten der Hochschule wertvolle Bühnenerfahrung.
*Details zu Ihren Prüfungsterminen erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 3 bis 4 Wochen vor Ihrem Eignungsprüfungstermin.
WiSe = Wintersemester // SoSe = Sommersemester
Voraussetzungen zur Aufnahme in die Young Academy der HfMDK Frankfurt sind:
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung, in der die außergewöhnliche musikalische Begabung, hohes technisches Können und der künstlerische Ausdruckswille erkennbar werden.
- der Besuch einer allgemeinbildenden Schule in Deutschland
Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
Angebotene künstlerische Hauptfächer der Young Academy:
- alle Instrumente, die an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst im Fachbereich 1 unterrichtet werden
- Gesang
- aktuelles Passbild (folgende Formate werden akzeptiert: GIF, JPEG, JPG oder PNG)
- vollständiger und aktueller tabellarischer Lebenslauf (bis zum Bewerbungsjahr)
- Schulabschlusszeugnis (wenn noch nicht vorhanden, ist vorerst das letzte Schulzeugnis ausreichend), bei ausländischen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich*
- bei Bewerbung für Master-Studium: Bachelor-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“, bei Bewerbung für Konzertexamen: Master-Zeugnis oder Äquivalent, „Transcript of Records“*
- für Bewerberinnen und Bewerber aus der Volksrepublik China und aus der Sozialistischen Republik Vietnam Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) (VR China // Vietnam).
- Nachweis von Sprachkenntnissen gem. Anforderungen der Studiengänge (siehe unten, Sprachnachweise)
- Bitte beachten Sie, dass Sie in den verschiedenen Studiengängen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Website des jeweiligen Studiengangs für den Sie sich bewerben unter „Eignungsprüfung“. U.A. Motivationsschreiben, Aufgaben, Phoniatrisches Gutachten (Gesang)...
*Falls Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle endgültigen Zeugnisse vorliegen, reichen Sie bitte vorab die aktuellsten Zeugnisse und Nachweise ein. Reichen Sie die endgültigen Dokumente unaufgefordert und rechtzeitig vor Studienbeginn nach. Bei Fragen nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie alle geforderten Dokumente hoch. Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung mit einem letzten Mausklick an uns übermittelt haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail über den Eingang Ihrer Bewerbung.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie von uns eine Rechnung über 50 Euro Verwaltungsgebühr. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer und Ihres Namens innerhalb der genannten Zahlungsfrist auf das Konto der HfMDK. Erst, wenn die Verwaltungsgebühr auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist, ist Ihre Bewerbung vollständig und kann bearbeitet werden.
Die Verwaltungsgebühr fällt pro Bewerberin und Bewerber an. Bei der Anmeldung für zwei Studiengänge oder -fächer wird kein weiterer Betrag fällig. Die Gebühr fällt erneut an, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben (neue Bewerbungsrunde).
Eine Rückzahlung dieser Gebühr ist ausgeschlossen - dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung.
Hier finden Sie eine Liste der Nachweise deutscher Sprachkenntnisse für alle Studiengänge. Bitte prüfen Sie, welche Anforderungen für Ihren gewünschten Studiengang gelten.
Die Eignungsprüfung besteht aus:
- dem künstlerischen Vortrag im Hauptfach (ca. 15 Min.) aus einem vorbereiteten Programm
- einem Einstufungstest in Musiktheorie/Gehörbildung
- einem Gespräch mit der Bewerberin/dem Bewerber (ca. 10–15 Min)
Die Zulassung erfolgt nach bestandener Eignungsprüfung unter Berücksichtigung der vorhandenen Lehrkapazitäten innerhalb der HfMDK.
Künstlerisches Hauptfach instrumental
Die Bewerberin/der Bewerber legt der Kommission eine dem Entwicklungsstand entsprechende Liste mit mindestens drei Werken (oder einzelnen Sätzen) aus drei Epochen vor (als Referenz kann die Repertoireliste des Wettbewerbes „Jugend musiziert“ hinzugezogen werden).
Die Kommission wählt aus der Liste die Werke oder Sätze aus, welche die Bewerberin/der Bewerber vortragen soll. Beurteilungskriterien sind musikalische Gestaltung, technisches Können, künstlerischer Ausdruck, verantwortungsvoller Umgang mit dem Notentext und stilistische Kenntnisse.
Die Prüfungskommission behält sich vor, dem Bewerber/der Bewerberin nach Bedarf ein kurzes Prima-Vista-Stück vorzulegen.
Künstlerisches Hauptfach Gesang
Die Bewerberin/der Bewerber legt der Kommission eine dem Entwicklungsstand entsprechende Liste mit mindestens vier Werken aus drei Epochen vor, darunter mindestens ein Werk in deutscher Sprache und ebenfalls ein Werk auf Italienisch.
Das Programm der Eignungsprüfung soll mindestens eine Arie aus einer Oper (auch Arien aus der Sammlung „Arie Antiche“) oder eine Arie aus einem Oratorium sowie ein Kunstlied enthalten. Opernarien und Lieder müssen auswendig vorgetragen werden. Ein weiterer Teil besteht aus dem auswendigen Vortrag eines kurzen Textes oder eines kurzen Gedichtes.
Das Programm der Eignungsprüfung soll dem Ausbildungsstand und dem körperlichen Entwicklungsstand der Bewerberin/des Bewerbers entsprechen. Beurteilungskriterien sind musikalischer Gestaltungswille, dem Entwicklungsstand entsprechende gesangstechnische Fertigkeiten, ausgeprägtes Interesse an Textvermittlung, klare Aussprache, stilistische Kenntnisse und eine allgemeine Veranlagung für klassischen Gesang.
Die Kommission kann den Vortrag unterbrechen.
Die Prüfungskommission behält sich vor, dem Bewerber/der Bewerberin nach Bedarf ein kurzes Prima-Vista-Stück vorzulegen.
Der Test soll Aufschluss geben über die Vorbildung/den aktuellen Kenntnisstand der Bewerberin/des Bewerbers auf dem Gebiet der Musiktheorie und der Gehörbildung, um sie nach bestandener Eignungsprüfung in eine ihrem Leistungsstand entsprechende Gruppe einteilen zu können.
Musiktheorie:
- Intervalle bestimmen und notieren
- Akkorde bestimmen und notieren (Dur, Moll, Grundstellung, Umkehrungen)
- Kenntnisse des Quintenzirkel
- Eine Melodie weiterführen
- Kommentieren eines kurzen Musikbeispiels
Gehörbildung:
- Rhythmusdiktat
- Fehlerhören
- Intervalle erkennen
- Dreiklänge erkennen
- Intervalle mit der Stimme bilden
Im Bewerbungsgespräch soll die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine Motivationsgründe für das Studienangebotes für Jungstudierende der Young Academy der HfMDK Frankfurt darlegen.
[Nicht-amtliche Lesefassung. Stand: 18.12.2023]
[113/2022, 23.05.2022]